eGK: Kassen verweigern Geld
Diese Summe, die umgerechnet 1,09 Euro pro Kassenmitglied entspricht, belegte der Verwaltungsrat des Verbandes laut "Spiegel online" bei seiner letzten Haushaltssitzung im vergangenen Dezember mit einer Sperre. Damit will der Kassenverband den Druck auf die Gesellschaft erhöhen, einen Zeitplan für die geplanten Anwendungen der Karte vorzulegen.
Kassen sperren die Gelder
Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen nach eigenen Angaben seit 2006 ungefähr eine Milliarde Euro in das eGK-Projekt investiert, ohne dass die mit Mikrochip und Passbild ausgestatteten neuen Karten mehr könnten als die alte Krankenversichertenkarte, die seit 2015 ungültig ist. Wann geplante Anwendungen wie der elektronische Notfalldatensatz oder die elektronische Patientenakte in die Umsetzung gelangen, ist demzufolge immer noch offen.
Missverhältnis zwischen Kosten und Ergebnis
In einem Brief setzten die Kassen auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über ihren Zahlstopp in Kenntnis: Die Kosten der Karte stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis, lautet ihr Vorwurf. Auf einer Sondersitzung will der Verwaltungsrat des Kassenverbands am 16. Januar noch einmal über die Haushaltssperre beraten.
Damit die gematik dauerhaft weiterarbeiten und über ausreichend Mittel verfügen kann, will sich jetzt das BMG einschalten. Wie "Spiegel online" berichtet, arbeiten die Beamten von Minister Hermann Gröhe bereits an einer Verordnung, um die gesetzlichen Kassen doch noch zur Zahlung an die Betreibergesellschaft zu verpflichten. Basis dafür sind jene 1,09 Euro pro GKV-Mmitglied, die die gematik-Gesellschafter ursprünglich beschlossen hatten. "Wir erwarten deshalb,dass sich der GKV-Spitzenverband rechtskonform verhält und mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung die Haushaltsmittel für die Gematik freigibt", zitiert das Medium das Ministerium.
Laut § 291 a Absatz 7 SGB V ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, zur Finanzierung der gematik jährlich 1,00 Euro pro GKV-Mitglied zu zahlen. Die Höhe des Betrags kann das BMG entsprechend dem Bedarf der gematik und unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit durch eine Rechtsverordnung anpassen. Aus Sicht des BMG müssen die Kassen daher die Haushaltsmittel freigeben, sobald die entsprechende Verordnung in Kraft getreten ist.