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Eigenes Berufsbild Dentalhygieniker gefordert

mg
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Die praxisHochschule Köln hat eine Petition bei der EU-Kommission eingereicht und fordert die Schaffung des Berufsbilds Dentalhygieniker. Die Qualifizierung dazu, so die Idee, solle an Hochschulen erfolgen.

Nachdem die private praxisHochschule Köln, ein Unternehmen der Klett Gruppe, bereits mit dem dualen Bachelor-Studiengang Dentalhygiene in diesem Bereich aktiv ist, fordert sie jetzt mit der "Bundes-Studierenden-Vereinigung für Gesundheitsberufe e.V. (BSVG)“ die Schaffung des Berufsbilds Dentalhygieniker/in als geschützte Berufsbezeichnung in allen Mitgliedsländern der EU, insbesondere aber in Deutschland und in Österreich.

Argumentation der Hochschule ist, dass Dentalhygieniker/innen bei der zahnmedizinischen Betreuung von alten Menschen, insbesondere chronisch Erkrankten, multimorbiden und/oder pflegebedürftigen Patienten eine zunehmend wichtige Rolle bei der Versorgung selbst sowie beim Präventionsmanagement übernehmen. Umso wichtiger sei es daher, das Berufsbild Dentalhygieniker/in im nationalen wie im internationalen Kontext zu schärfen und zu stärken, erklärt Prof. Werner Birglechner, Geschäftsführender Gesellschafter der praxisHochschule. Die Qualifizierung soll auf der Basis einer akademischen Qualifizierung – wie vom Wissenschaftsrat gefordert – an Fachhochschulen und Universitäten erfolgen.

Wissenshorizont aus Theorie und Praxis ist wichtig

Die BZÄK stellt fest, dass es sich bei einer Petition grundsätzlich um ein legitimes, demokratisches Instrument der politischen Interessenwahrnehmung handele. Die quantitative Schwelle zur Annahme der Petition sei als relativ hoch einzuschätzen, was die Erfolgsausaussichten zur Annahme der Petition deutlich erschweren würde. Aus fachlicher Sicht sei festzustellen, dass die derzeitige Verfahrensweise, bei der die Zuständigkeit für die Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin bzw. zum Dentalhygieniker bei den einzelnen Länderkammern liegt, sinnvoll und qualitätsorientiert ist. "Die Fortbildung zur Dentalhygienikerin bzw. zum Dentalhygieniker ist eine strukturierte und stufenweise Aufstiegsfortbildung, die mit der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten / zum Zahnmedizinischen Fachangestellten beginnt und einen umfangreichen praktischen und theoretischen Wissenshorizont vermittelt."

Eine gesetzliche bundeseinheitliche Regelung des Berufs der Dentalhygienikerin bzw. des Dentalhygienikers würde die Attraktivität der bestehenden ZFA-Ausbildung nicht erhöhen, so die BZÄK weiter, und somit auch keine Erhöhung des Fachkräfteanteils nach sich ziehen. "Die Länderkammern erbringen die Fortbildung von zahnmedizinischem Assistenzpersonal auf höchstem Niveau und können die Nachfrage decken. Einen Mangel an qualifizierten Dentalhygieniker/innen gibt es in Deutschland nicht, da sowohl ZMP als auch ZMF in großer Zahl prophylaxeorientiert tätig sind."

Oesterreich: Keine Vorteile durch akademische Ausbildung zur DH

"Die in Deutschland etablierte und qua epidemiologischem Mundgesundheitsvergleich mit anderen entwickelten Industriestaaten erfolgreiche stufenweise Aufstiegsfortbildung zur ZMP, ZMF und DH, bedarf aus Sicht der Outcomeforschung deshalb keiner Änderung des bisherigen Ansatzes, da keine Belege dafür existieren, dass andere Wege der Qualifikation des zahnärztlichen Personals zu besseren Ergebnissen in der Krankheitslast führen", teilt die BZÄK mit. Augrund dessen sehe man kein Bedürfnis die Dentalhygienikerin bzw. den Dentalhygieniker als eigenständiges Berufsbild zu etablieren.

“Die DH ist eine wichtige Mitarbeiterin in der zahnärztlichen Praxis bei der Therapie und insbesondere bei der Nachsorge schwerer parodontaler Erkrankungen. Deswegen haben die Zahnärztekammern hier Ihre Fortbildungsaktivitäten seit Jahren erweitert", sagt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. "Gerade die Erfahrungen dieser Mitarbeiterinnen in ihrer beruflichen Entwicklung über die Fortbildung sind hier von erheblicher Bedeutung. Wir sehen keine Vorteile für die Versorgung durch einen akademischen Ausbildungsberuf zur DH.“

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