Eilanträge gegen Masern-Impfpflicht in Karlsruhe
Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis „sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen“ nicht mehr zulasse. „Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt“, sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.
Auch KinderärztInnen wollen klagen
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung - darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Aus ihrer Sicht ist die Koppelung der Impfpflicht an den Kita-Zugang eine unverhältnismäßige Belastung, da es, anders als bei Pocken, in Deutschland keine akute Bedrohungslage gebe.
Sie protestieren gegen den Mehrfach-Impfstoff
Zudem meinen sie, dass der Impfzeitpunkt der „weltweit früheste und durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend gerechtfertigt sei“. Auch wollen sie ihre Kinder keinem Mehrfach-Impfstoff aussetzen, da es in Deutschland keinen Einzelimpfstoff gibt.
Aus Sicht der beschwerdeführenden Eltern verstoßt das Gesetz auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Impflicht nur für neue Kita-Kinder gilt und Bestandskindern eine Frist bis Juli 2021 eingeräumt wird. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, steht derzeit nicht fest.