FVDZ lehnt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ab

"Ein Rückfall in die strikte Budgetierung!"

pr
Als weder verhältnismäßig noch angemessen kritisierten die Delegierten des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) die geplanten Budgetierungsmaßnahmen für Zahnärzte im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution forderten sie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, die im Entwurf "geplanten Regelungen, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleichkommen", zu streichen. Sie seien weder verhältnismäßig noch angemessen und bedeuteten einen Rückfall in die strikte Budgetierung. Sie würden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen.

Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgehe, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben habe, heißt es in der Resolution.

zahnärztliche Ausgaben in der GKV betragen nur 6,25 Prozent

Vielmehr sei der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Gleichzeitig sei der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet worden. Das sei das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten langjährigen, erfolgreichen, präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung.

Ein Rückfall in die strikte Budgetierung werde langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben, warnten die Delegierten weiter. Sie werde die im letzten Jahr in die Versorgung gebrachte neue, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitis-Therapie umgehend wieder ausbremsen. Dies werde zu Lasten der Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung gehen.

Ein katastrophales Gesetz, das die Niederlassung verhindert

Angesichts dieses katastrophalen Gesetzes werde sich keine Zahnärztin und kein Zahnarzt mehr für die eigene Niederlassung entscheiden, heißt es in der Resolution weiter. Der finanziellen Planungssicherheit werde mit diesem Gesetzentwurf vollständig der Boden entzogen. Das werde im gleichen Maße für die älteren Kolleginnen und Kollegen gelten, die seit Jahren immer wieder ihren Ruhestand aufschieben würden. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung werde damit Vorschub geleistet.

Wörtlich heißt es in der Resolution: „Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintertür gekürzt, die der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hat. Für begrenzte Mittel wird es jedoch auch nur begrenzte Leistungen geben!“

Zuvor hatten die Delegierten intensiv über das Thema debattiert. Einig forderten sie, dass im Bereich der PAR-Versorgung Anpassungen am Gesetz vorgenommen werden müssten. Die Parodontitisbehandlung müsse extrabudgetäre Leistung werden. Statt kurzfristiger Flickschusterei gehe darum, das Gesundheitswesen nachhaltig zu reformieren und GKV-Finanzdefizite nicht auf dem Rücken der Zahnärzteschaft und ihrer Patienten auszutragen. Wichtig sei, eine Strukturreformdebatte im Gesundheitswesen anzustoßen

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