Einheitliche Sprachtests für ausländische Ärzte
Die Gesundheitsminister der Länder haben auf ihrer 87. Gesundheitsministerkonferenz in Hamburg am Donnerstag und Freitag ein einheitliches Überprüfungsverfahren der Sprachkenntnisse für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker beschlossen. Die Länder sind für Überprüfungen der Sprachkenntnisse und Erteilung einer Approbation zuständig.
Fachsprachen-Niveau C1 gefordert
Wer als ausländische Fachkraft in Deutschland tätig werden will, müsse künftig über ein allgemeines Sprachniveau auf dem Niveau „B2“ und ein Fachsprachen-Niveau der Stufe „C1“ verfügen. Bei Psychotherapeuten, deren Therapiemittel die Sprache ist, sollen die Anforderungen entsprechend höher ausfallen.
Kommunikation mit Patienten und Kollegen
„B2“ bedeutet nach dem Referenzrahmen „gutes Mittelmaß“, „C1“ „fortgeschrittene Kenntnisse“. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssten sich mit Patienten mühelos verständigen, Anamnesen erheben und über Vor- und Nachteile von Behandlungen und Behandlungsalternativen aufklären können, so die Minister. Gegenüber Fachkollegen müssten sie sich klar ausdrücken können, damit Fehldiagnosen und falsche Therapieentscheidungen aufgrund von Verständnisfehlern ausgeschlossen seien.
Nach Angaben der Bundesärztekammer waren Ende vergangenen Jahres über 31.000 ausländische Ärzte in Deutschland tätig, zehn Prozent mehr als 2012. Die neu zugewanderten Mediziner kamen vor allem aus Rumänien, Griechenland, Ungarn und Syrien.
In einem Strategiepapier erklären die obersten Gesundheitsbehörden der Länder, wie die Versorgung der zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten in den nächsten 15 Jahren sichergestellt werden kann. Sie fordern darin mehr Prävention, mehr Personal und eine stärkere Ausrichtung auf ambulante Strukturen.
Zahngesundheit bei Kleinkindern
Die Gesundheitsminister kündigten ebenfalls an, dass die Länder die zahnmedizinische Früherkennung bei Kleinkindern ausbauen wollen. Die derzeitigen Untersuchungen erst ab dem 30. Lebensmonat seien deutlich zu spät. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sollten mit den Kinderuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U7 (21. bis 24. Lebensmonat) vernetzt und in das „gelbe Heft" aufgenommen werden.