Einzelpraxisneugründung kostet eine halbe Million Euro
Wie aus den "Daten und Fakten 2019" von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) hervorgeht, bedeutet die Investition von einer halben Million Euro für die Praxisneugründung einen Rückgang gegenüber 2016, als noch 528.000 Euro dafür erforderlich waren, aber einen Anstieg gegenüber 2015 - damals waren 484.000 Euro nötig.
Am zweitteuersten ist die Neugründung einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft: 412.000 Euro mussten hierfür 2017 investiert werden (2016: 339.000 Euro, 2015: 330.000 Euro).
Auf Rang drei folgt die Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis. Hierfür mussten 2017 ganze 367.000 Euro investiert werden (2016: 342.000 Euro, 2015: 326.000 Euro).
Die Übernahme einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft ist die zweitgünstigste Berufsausübungsform: 2016 schlugen dafür 342.000 Euro zu Buche (2016: 318.000 Euro, 2015: 292.000 Euro).
Die am wenigsten kostenintensive Art, 2017 freiberuflich als Zahnarzt zu arbeiten, lag mit 263.000 Euro Investitionsvolumen darin, in eine zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft einzutreten (2016: 238.000 Euro, 2015: 310.000 Euro).