ERGO Direkt: "Im Sinne unserer Kunden"
Auf die Kritik von BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, die ERGO Direkt versteigere ohne Wissen ihrer Kunden deren HKP auf 2te-ZahnarztMeinung.de (zum Hintergrund siehe zm-online: "ERGO versteigert HKP ihrer Mitglieder" ), schreibt Stockhorst in dem Brief, der der Redaktion vorliegt: "Gleich vorweg: Wir helfen unseren Kunden auch künftig bei der Optimierung ihrer Zahnkosten."
Dafür gebe es "drei sehr gute Gründe": Seit dem Start hätten die Versicherten der ERGO Direkt bereits Ausgaben in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro eingespart. 97 Prozent der Kunden würden das Angebot weiterempfehlen und außerdem liege die Entscheidung stets beim Kunden. "Ihre Vorwürfe wirken daher haltlos", verkündet Stockhorst.
Seine Behauptung steht im Widerspruch zu den Unterlagen, die der Bundeszahnärztekammer vorliegen. Sie belegen, dass zumindest in einem Fall diese Entscheidung dem Kunden "abgenommen" wurde: Sein HKP wurde nämlich von ERGO Direkt geradewegs an 2te-ZahnarztMeinung.de weitergeleitet und dort versteigert, ohne dass er darüber informiert worden wäre. Eine Aktion, die das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den Schutz seiner Daten gleichermaßen verletzt.
"Nein, die Versicherung will sparen - und zwar über die Versteigerung des HKP"
Das sieht Stockhorst anders. Für ihn ist das ERGO Direkt-Angebot ein Dienst am Kunden: "Weshalb der Zahnkosten-Optimierer die freie Arztwahl angeblich einschränkt oder den Patienten unter Druck setzt, ist uns völlig unverständlich. Im Gegenteil: Mit dem Zahnkosten-Optimierer stärken wir die Macht der Patienten." Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer ist diese Darstellung fragwürdig bis falsch: Die ERGO Direkt sei keine gesetzliche Krankenversicherung - sie verkaufe Zahnzusatzversicherungen: "Es geht hier also nicht um 'der Patient soll sparen'. Nein, die Versicherung will sparen - und zwar über die Versteigerung des HKP."
Allein, dass der Patient von der Versicherung 50 Euro pauschal für den ersten Termin erhalte, lässt laut BZÄK erkennen, dass die ERGO Direkt versucht, Patienten mittels Geldzahlung zu steuern. "Würde ein Zahnarzt Vergleichbares tun, käme er berufsrechtlich wegen Patientenzuweisung gegen Entgelt und strafrechtlich wegen Korruptionsverdachts in die Bredouille", heißt es vonseiten der BZÄK. "Wir sind sehr für eine zahnärztliche Zweitmeinung - wir bieten sie selbst an. Aber wir sind nicht für Auktionsportale, über die Heil- und Kostenpläne wie Waren versteigert werden."
"Wir wollen die Chancen der Digitalisierung zukünftig noch stärker nutzen und unser Service-Angebot in unserem Kundenportal weiter ausbauen. Im Sinne unserer Kunden", kündigt Stockhorst am Ende seines Briefs an." Das klingt wie eine Drohung.
Hinweis zur Titelgeschichte"ERGO Direkt: Bezahlen wir Zahnärzte deren Billigangebote?": Den ausführlichen Bericht zu den Vorwürfen der Bundeszahnärztekammer gegen ERGO Direkt finden Sie in den zm 21, die am 1. November erscheint.