Bundesamt für Soziale Sicherung

Erst 800.000 Euro wurden bisher für PCR-Tests abgerufen

silv
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn meldet, dass bis Mitte Juli erst vier der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihre Kosten für PCR-Tests auf COVID-19 in Rechnung gestellt haben.

Die KVen Westfalen-Lippe, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Corona-Virus bisher insgesamt 800.000 Euro in Rechnung gestellt. Vom Rest der KVen gibt es derzeit noch keine Rückmeldungen.

Abrechnung ist jeweils am 15. eines Monats

Die Grundlage für die Zahlungen ist die „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen SARS-CoV-2 vom 8. Juni 2020. Die Verordnung sieht vor, dass die Abrechnungsbeträge für Corona-Testungen grundsätzlich am 15. eines Monats an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden sollen. Der 15. Juli war somit der erste Auszahlungstermin.

Eine Sprecherin des BAS sagte gegenüber zm-online: „Die überwiegende Zahl der Kassenärztlichen Vereinigungen hat zum ersten Termin keine Beträge gemeldet. Über die Gründe liegen uns keine Erkenntnisse vor.“ Es gibt auch keine Informationen über die Zahl der bislang nicht in Rechnung gestellten Testungen.

50,50 Euro pro SARS-CoV-2-Test

Der Laborpreis für einen Test liegt derzeit bei 50.50 Euro. „Angaben über den abgerechneten Laborpreis werden uns nicht übermittelt“, sagte die BAS-Sprecherin. In Bonn geht man davon aus, dass die übrigen KVen nachziehen werden: „Wir rechnen für den nächsten Auszahlungstermin mit deutlich mehr Meldungen.“

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