Es ist nicht so, wie Sie befürchten.
Stellungnahme von Prof. Wolfart zumLeserbrief von Dr. med. dent. Andrea Schütz-Zajitschek|_blank Sehr geehrte Frau Kollegin,ich freue mich sehr, dass Sie unseren Artikel so konzentriert gelesen haben und mich auf das Erratum bezüglich der Nomenklatur aufmerksam machen. Selbstverständlich ist am Zahn 34 von einem lingualen Attachmentverlust zu sprechen.
Des Weiteren ist es erfreulich, dass wir uns bezüglich der zweifelhaften Prognose des betroffen Zahnes einig sind. Die Grenze zwischen physiologischer und pathologischer Zahnbeweglichkeit ist wissenschaftlich nicht klar definiert und vor allem erhöhte Zahnbeweglichkeiten können bei reduziertem Attachment eine physiologische Adaptation an eine veränderte Funktion darstellen [Naumann, M., Heydecke, G., Joda, T. (2011): Prothetische Rehabilitation im parodontal geschädigten (aber sanierten) Gebiss; Wissenschaftliche Mitteilung der DGPRO 2010].
Der Patient wurde im Rahmen der Behandlungsplanung über die Vor- und Nachteile des Zahnerhalts und dessen Prognose sowie über alternative Therapie bzw. Versorgungsoptionen umfassend und ausführlich aufgeklärt. So war der Patient in der Lage, auf Basis eines Informed Consent eine Therapieentscheidung zu treffen. Er entschied sich für den Zahnerhalt und das vorgeschlagene Therapiekonzept.
Bis auf wenige Ausnahmen nehmen alle meine Patienten die Ihnen angebotenen Nachsorgetermine in regelmäßigen Abständen und über lange Zeiträume wahr. Ich darf Ihnen berichten, dass die in meinem Artikel beschriebene Versorgung inzwischen seit 5 Jahren unverändert in situ ist. Der Zahn 34 weist nur noch einen Lockerungsgrad I auf, bei Sondierungstiefen von nicht mehr als 3 mm ohne Blutung auf Sondieren. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Erläuterung einen näheren Einblick in die Therapieentscheidung im betreffenden Fall gegeben zu haben, als es in dem Artikel möglich war.
Univ.-Prof. Dr. Stefan Wolfart,Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomaterialien,Zentrum für Implantologie,Uniklinik RWTH Aachen