EU beschließt neue Datenschutzregeln
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass das Recht aller EU-Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewahrt bleibt. Gleichzeitig soll der digitale Binnenmarkt gefördert, das Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste gestärkt und für Unternehmen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Für Zahnärzte bleibt alles beim Alten
Die Datenschutzverordnung gilt unmittelbar. Nach einer zweijährigen Übergangszeit werden die Regeln verbindlich. Die deutsche Datenschutzverordnung gilt weiterhin. Für Zahnärzte und ihre Organisationen ändert sich nichts. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nur in dem bereits bestehenden engen Rahmen zulässig.
Hier die Kernpunkte der neuen Regeln:
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