Nachricht

EU beschließt neue Datenschutzregeln

pr/pm
Nachrichten
Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutzreform beschlossen. Für Zahnarztpraxen in Deutschland ändert sich damit nichts.

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass das Recht aller EU-Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewahrt bleibt. Gleichzeitig soll der digitale Binnenmarkt gefördert, das Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste gestärkt und für Unternehmen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Für Zahnärzte bleibt alles beim Alten

Die Datenschutzverordnung gilt unmittelbar. Nach einer zweijährigen Übergangszeit werden die Regeln verbindlich. Die deutsche Datenschutzverordnung gilt weiterhin. Für Zahnärzte und ihre Organisationen ändert sich nichts. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nur in dem bereits bestehenden engen Rahmen zulässig.

Hier die Kernpunkte der neuen Regeln:

Artikel nicht gefunden id_extern: typo3-import-article-359

<interactive-element xmlns:ns3="http://www.w3.org/1999/xlink" ns3:href="censhare:///service/assets/asset/id/" ns3:role="censhare:///service/masterdata/asset_rel_typedef;key=actual."/>

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.