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EU: Fünf Jahre Minimum bis zum fertigen Zahnarzt

pr/pm
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Die Revision der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nimmt eine weitere Hürde: Der entsprechende Ausschuss im EU-Parlament stimmte über die Modernisierungspläne ab.

Die Europaabgeordneten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments (IMCO) bestätigten mit großer Mehrheit die Vorschläge in ihren Grundzügen. Gleichzeitig nahmen sie wichtige Korrekturen vor: So wird es den umstrittenen partiellen Zugang nicht für Ärzte und Zahnärzte geben.

Zahnarzt-Ausbildung: mindestens 5.000 Fachstunden

Den Forderungen von CED und BZÄK folgend, votierte der IMCO zudem für eine zahnärztliche Mindestausbildungsdauer von fünf Jahren Vollzeitstudium, bestehend aus mindestens 5.000 Fachstunden theoretischer und praktischer Ausbildung.

Die freien Berufe: geistig und planerisch für die Gesellschaft tätig

Der IMCO nahm überdies einen Änderungsantrag an, der eine Definition des Begriffs "freier Beruf“ vorsieht. Freie Berufe erbringen demnach "auf der Grundlage einschlägiger Berufsqualifikationen persönlich, in verantwortungsbewusster Weise und fachlich unabhängig geistige und planerische Dienstleistungen für ihre Auftraggeber und die Allgemeinheit“.

Mit der Abstimmung ist der Weg offen für einen Kompromiss zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission. Die Verhandlungen dazu beginnen ab März. Die irische Präsidentschaft strebt eine Einigung in erster Lesung bis zum Wettbewerbsrat Ende Mai 2013 an.

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