Experten raten zur Kapitaldeckung in der Pflege

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Die Bundes­regierung will die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausweiten. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hält einen Teil­umbau der Pflegekassen in Richtung Kapitaldeckung für zwingend notwendig.

Der von der Regierung geplante Pflegevorsorgefonds sei viel zu klein dimensioniert, bemängeln die IW-Experten. Selbst wenn das Kapital höhere Zinsen einfahren würde und die Älteren gesünder wären als heute, könnte man mit dem Geld aus dem Fonds 2040 nur ein Viertel der Kosten begleichen. Zudem sei ist der Fonds genau dann geplündert, wenn die demografische Kluft am größten ist.

IW-Experten raten: "Heimpflege umbauen!"

Grundsätzlich sind die Fachleute des IW aber auch der Ansicht, dass die soziale Pflegeversicherung nur dann nachhaltig finanziert werden kann, wenn ein Kapitalstock aufgebaut wird. Zentrales Problems sei das derzeitige Umlageverfahren, da dort die Beitragslast für die Jünge­ren automatisch steige, wenn es mehr alte Menschen gibt. Spart dagegen jede Generation für sich selbst, verschöbe sich die Lasten nicht auf die nachfolgenden Jahrgänge. Anders als beim Pflegevorsorgefonds müsse die Kapitaldeckung indes auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Das IW Köln plädiert daher für ein zweites Standbein für die soziale Pflegeversicherung: eine kapitalgedeckte Versicherung für die stationären Pflegekosten. Diese seien mit mehr als 40 Prozent der Ausgaben besonders hoch - im Jahr 2013 waren das 10 Milliarden Euro.

Kapitaldeckung als Garant für die Vorsorge

Bei einer kapitalgedeckten Versicherung sammele jede Generation Kapital an und löst es dann auf, wenn sie es selbst braucht. Im Gegensatz zum Pflegefonds sorgten die Versicherten zudem dauerhaft vor. "Für eine solche Reform wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, denn noch sind die Babyboomer nicht im pflegenahen Alter und wären in der Lage, für einen Teil ihrer Pflegekos­ten selbst vorzusorgen", meinen die Wirtschaftsexperten.

Mit dem Pflegevorsorgefonds plant die Regierung, von 2015 bis 2034 ein Zehntelpunkt des Beitragssatzes zur Pflege­versicherung für den Aufbau eines Kapitalstocks abzuzweigen. Ab 2035 soll dieser Puffer genutzt werden, um die Beitragssätze zu deckeln.

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