FDP will MVZ nicht rigoros beschränken
„Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind für uns im Rahmen der Reform und Modernisierung des Gesundheitswesens eine mögliche Form der Organisation der Berufsausübung von Ärzten und Zahnärzten“, stellt die FDP in ihrem Papier klar, das sie letzen Dienstag veröffentlicht hat. „Unser Ideal bleibt die wirtschaftlich selbstständige Ausübung des Freien Berufes in unterschiedlichen Strukturen.“ Essenziell bei allen Reformüberlegungen sei, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis frei von Einflüssen bleibe, die das Vertrauen der Patienten in eine qualitativ hochwertige Versorgung und die Diagnose- und Therapiefreiheit beschädigen.
Statt aber Investoren als Träger pauschal von der Versorung auszuschließen, sollten „MVZ jeder Trägerart transparent und qualitätsorientiert einen Beitrag zur ambulanten Patientenversorgung leisten können“. heißt es in dem Papier. Und weiter: „Damit keine Trägerstrukturen entstehen, die Rechte von Patienten und Ärzten beeinträchtigen, stehen wir für eine deutliche Stärkung der Ärzte- und Zahnärztekammern bei der Überwachung der Einhaltung des Berufsrechtes insbesondere im Hinblick auf sich weiter entwickelnde Strukturen, in denen Versorgung organisiert wird“.
MVZ jeder Trägerart sollen einen Beitrag zur Patientenversorgung leisten können
Die FDP wolle durch eine Stärkung der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung sicherstellen, dass negative Entwicklungen wie eine verengte Versorgung effektiv unterbunden werden können. Etwa, wenn nicht das gesamte Versorgungsspektrum für alle Versichertengruppen angeboten wird. Genauso dürften die Rechte von Zahnärzten und Ärzten in ihrem Verantwortungsbereich als Träger eines Freien Berufs nicht beeinträchtigt werden
Um das zu garantieren, will die FDP der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung Instrumente an die Hand geben, „die eine effektive Unterbindung der Aktivitäten von Trägern von Leistungserbringern ermöglicht, wenn diese direkt oder indirekt die Diagnose- und Therapiefreiheit oder auch die Rechte von Patienten einschränken“. Hier sei in erster Linie die ärztliche und zahnärztliche Selbstverwaltung in der Pflicht, der die Wahrung der Berufsordnungen gegenüber sämtlichen Trägerstrukturen ermöglicht werden soll. Die FDP fordert daher „die regelmäßige Überprüfung der Leistungserbringung auf die Wahrung der Berufsordnung in ärztlichen und zahnärztlichen Versorgungsbereich mindestensalle drei Jahre“. Daneben sollen Zahnärzte- und Ärztekammern bei negativen Entwicklungen zulasten der Qualität der Versorgung sowie der Einschränkung der Diagnose- und Therapiefreiheit, die Möglichkeit haben, diese unverzüglich zu untersuchen und sanktionieren zu dürfen.
Die viel diskutierten Optionen, die MVZ-Gründungsbefugnis für Kliniken räumlich zu begrenzen, deren Marktanteile zu beschränken oder den Kniff zu verbieten, Arztsitze per Anstellung zu erwerben, werden in dem Konzept nicht thematisiert.