Flüchtlinge: Dolmetschertätigkeit als GKV-Leistung?

sg/zm
Pädiater fordern, dass die Übersetzungstätigkeit von Dolmetschern bei der Patientenaufklärung von jungen Migranten und jungen Asylbewerbern als Leistung im GKV-Katalog verankert wird.

Beim ärztlichen Aufklärungsgespräch mit Patienten, die der deutschen Sprache nicht oder kaum mächtig sind, sind die grundsätzlichen Anforderungen bekannt: Der Patient muss die Aufklärung verstehen, nur dann kann er wirksam in die Operation oder sonstige medizinische Maßnahmen einwilligen.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder-und Jugendmedizin (DGKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) fordern nun, dass die Übersetzungstätigkeit professioneller Dolmetscher bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und jungen Asylbewerbern als Leistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird. Mit dieser neuen Regelleistung soll sichergestellt werden, dass die Aufklärung über die anstehende Behandlung vom Patienten auch richtig verstanden wurde.

Auf ihrer gemeinsamen Jahrestagung in Hamburg kritisierten die Pädiater, dass es kaum möglich sei, kranke oder entwicklungsgestörte Kinder aus Migrationsfamilien medizinisch zu versorgen, wenn die Behandlung nicht richtig übersetzt und erklärt wird. Sie verwiesen allerdings auch darauf, dass die Dolmetscher fachlich oft nicht in der Lage seien, schwierige medizinische Vorgänge zu erklären. Ein weiteres Problem seien insbesondere in den arabischen Ländern - die unterschiedlichen Dialekte.

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