Fragen und Antworten zur eGK

68799-flexible-1900
ck/dpa
Praxis
Ab dem 1. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für gesetzlich Versicherte Pflicht. Dann akzeptieren Praxen nur noch die Chipkarte. Das Bundesgesundheitsministerium und eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse Sachsen-Anhalt zur Neuregelung.

Was passiert ab dem 1. Januar, wenn der Patient keine gültige elektronische Gesundheitskarte vorlegt? 

Wer ab Jahresanfang 2015 ohne neue Chipkarte zum Arzt kommt, kann zwar behandelt werden, muss aber innerhalb von zehn Tagen eine gültige elektronische Gesundheitskarte nachreichen. Alternativ geht auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, die bestätigt, dass der Patient bei ihnen versichert ist. Sonst droht eine saftige Privatrechnung für den Versicherten.

Was ist der Unterschied zur alten Chipkarte? 

Durch das Lichtbild ist der oder die Versicherte zweifelsfrei als Inhaber der Karte zu erkennen. Dadurch kann ein Missbrauch der Karte eingeschränkt werden. Der neue Chip bietet zudem mehr Sicherheit für die Daten des Versicherten.  

Welche Daten werden gespeichert? 

Auf der Karte befinden sich die sogenannten Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus.

Notfalldaten, elektronische Rezepte, eine eventuelle Organspendeerklärung oder die elektronische Patientenakte werden noch nicht gespeichert. Sie kommen später hinzu. Freiwillig können aber bereits chronische Krankheiten oder Röntgenbilder vermerkt werden.  

Was soll der Patient tun, wenn er noch keine elektronische Gesundheitskarte hat? 

Der oder die Versicherte muss sich mit einem Passfoto an die eigene Krankenkasse wenden. Die Mitarbeiter setzen alles Weitere in Gang. 

Wie lange dauert es, bis er dann die elektronische Gesundheitskarte hat und nutzen kann? 

Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Bei einem Wechsel der Kasse sollte die neue Gesundheitskarte rechtzeitig zu Beginn der Mitgliedschaft vorliegen. Der Versicherte muss wieder ein Passbild einreichen und seine Krankenversichertennummer angeben. Die Gültigkeit der eGK ist grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt. Eine Folgekarte muss nicht extra beantragt werden. 

Woran erkennt man die elektronische Gesundheitskarte? 

Auf der neuen Chipkarte steht oben rechts ein Kennzeichen mit dem Schriftzug "Gesundheitskarte".  

Was bringt die eGK dem Patienten und dem Arzt? 

Wenn es zu einem Ernstfall kommt, soll der Arzt wichtige Notfalldaten direkt von der Karte abrufen können. Bei Menschen, die mehrere Medikamente nehmen, können dadurch etwa unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen vermieden werden. 

Warum haben so viele Menschen noch keine elektronische Gesundheitskarte? 

Alle Versicherten sind von ihrer Krankenkasse angeschrieben worden mit der Bitte, ein Formular auszufüllen und ein Passbild einzureichen. Wer das nicht getan hat, ist noch ohne neue Karte. 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.