Frankreich: Harte Strafen bei Übergriffen auf Gesundheitspersonal
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit von Mitarbeitern im Gesundheitswesen (LOI n° 2025-623 du 9 juillet 2025 visant à renforcer la sécurité des professionnels de santé) wurde am 9. Juli verabschiedet und am 10. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Gesetz habe die Regierung auf das unter Angehörigen der Gesundheitsberufe weit verbreitete Gefühl reagiert, dass die Gewalt gegen sie zunimmt, teilte der Senat mit. Ziel sei, die Gesundheitseinrichtungen besser zu schützen, das Einreichen von Beschwerden zu vereinfachen und das Wissen um Gewalt im Gesundheitswesen systematischer zu dokumentieren.
Höhere Strafen bei Gewalt und Diebstahl
Bereits seit 2003 sieht das Strafgesetzbuch in Frankreich erhöhte Strafen für Angriffe auf Angehörige der Gesundheitsberufe „bei der Ausübung oder infolge ihrer beruflichen Tätigkeit“ vor. Als Reaktion auf den Anstieg dieser Gewalt präsentierte die Regierung 2023 schließlich einen nationalen Plan zur Sicherheit von Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Das neue Gesetz weitet nun den Schutz auf alle im Gesundheitswesen tätigen Personen aus: Es gilt für alle Menschen, die in Krankenhäusern, Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Gesundheitszentren, Pflegeheimen und auch -diensten oder in Apotheken und Laboren arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter in der Notaufnahme, an Krankenhauseingängen oder in der Abrechnungsabteilung. Auch der Schutz ambulanter Pflegekräfte wie Krankenpfleger oder Physiotherapeuten, fällt unter die Verordnung.
Erhöht werden die Strafen für schwerste Gewalttaten, sexuelle Übergriffe und Beleidigungen, aber auch für den Diebstahl von medizinischem Gerät oder Rezeptblöcken. Für Taten, die zu einer Arbeitsunterbrechung eines Mitarbeiters von länger als acht Tagen führen, drohen dem Angreifer beispielsweise bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 75.000 Euro. Sexuelle Übergriffe können mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Beleidigungen werden mit einer Geldstrafe von maximal 7.500 Euro geahndet. Wenn der Übergriff in einer Gesundheitseinrichtung oder einem Gesundheitsgebäude oder in der Wohnung des Patienten stattfindet, fällt die Strafe nochmal härter aus (bis zu 6 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 7.500 Euro).
Einfaches Einreichen von Beschwerden
Das Gesetz eröffnet den Opfern auch die Möglichkeit, dass ihr Arbeitgeber oder ein anderer Mitarbeiter mit ihrer schriftlicher Zustimmung in ihrem Namen Beschwerde einreichen kann. Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, die ihr eigener Arbeitgeber sind, können über ihre Berufsverbände oder regionale Gewerkschaften Beschwerde einreichen. Darüber hinaus können selbstständige Angehörige der Heilberufe bei einer Beschwerde auch ihre berufliche Adresse als Wohnsitz angeben.