Fremdinvestoren bedrohen unsere Versorgung!
Wie BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seiner Ansprache ausführte, gebe es 2019 zwar viele offene gesundheitspolitische Aufgaben, ebenso aber auch realistische Lösungsvorschläge - etwa für die "mit 64 Jahren das Pensionsalter" erreichende Approbationsordnung für Zahnärzte, die Gebührenordnung für Zahnärzte und den 30 Jahre alten und damit dringend anzuhebenden Punktwert
„Beide Rechtsrahmen müssen dringend modernisiert werden, wenn wir bleiben wollen, was wir Zahnärzte sind: ein für den Nachwuchs attraktiver und international anerkannter Berufsstand. Unsere Vorschläge dazu sind allseits bekannt“, erläuterte Engel.
Engel: Eine einheitliche Aufsicht für die Berufspflichten aller am Markt tätigen Zahnärzte
Kammerseitig sei man nicht grundsätzlich gegen die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren - diese Art der Berufsausübung komme den Wünschen und Anforderungen vieler Kollegen entgegen. Zu schaffen machten jedoch Großinvestoren und eine berufsrechtliche Lücke.
Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass für die Berufspflichten aller am Markt tätigen Zahnärzte eine einheitliche Aufsicht besteht. Alle Zahnärzte müssten unabhängig von ihrer persönlichen Anstellungssituation persönliche Verantwortung übernehmen für die Qualität der zahnärztlichen Leistung und für alle Verpflichtungen, die damit verbunden sind.
Investoren haben in Europa die Versorgung bereits maßgeblich verändert und in ihrer Nachhaltigkeit sehr negativ beeinflusst
Der Blick nach Europa zeige eindrucksvoll, was passiert, wenn Investoren jenseits der Kontrolle im Gesundheitswesen aktiv werden: "Die Versorgung wird maßgeblich verändert und häufig in ihrer Nachhaltigkeit sehr negativ beeinflusst", bilanzierte Engel. Diese Fehler müsse man nicht wiederholen.
Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, warnte ebenfalls erneut vor den Folgen des negativen Einflusses von versorgungsfremden Investoren: „Wir sehen in dem völlig unregulierten Zutritt solcher Investoren in die zahnmedizinische Versorgung keine Verbesserung, sondern vielmehr eine Bedrohung für die bislang vollumfänglich gewährleistete Sicherstellung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung."
Nach aktuellen Analysen werde es – ganz im Gegensatz zu der politischen Zielsetzung, möglichst überall gleichberechtigte Lebensräume zu schaffen – "zu einer Versorgungskonzentration in urbanen, einkommensstarken Regionen bei gleichzeitigem Ausbluten der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gegenden kommen“, mahnte Eßer in seinem Grußwort.
Eßer: Die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ muss auf räumliche und fachliche Bezüge beschränkt werden!
Er appellierte noch einmal eindringlich an die Politik, die ordnungspolitischen Weichen für die künftige Versorgung jetzt richtig zu stellen und dafür den konsentierten Lösungsvorschlag des Berufsstandes für die Investorenproblematik aufzugreifen: Im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müsse die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ auf räumlich-regionale und medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden.
Ziel müsse sein, den ungebremsten Zutritt versorgungsfremder Investoren sinnvoll zu regulieren
Das würde den ungebremsten Zutritt versorgungsfremder Investoren sinnvoll regulieren, ohne diese vom Markt gänzlich auszuschließen und ohne notwendige Spielräume für die ambulant ärztliche Versorgung und den Krankenhaussektor grundsätzlich zu verunmöglichen.
Eßer begrüßte zugleich auch vorgesehene Versorgungsverbesserungen im TSVG: Dazu zähle die geplante Abschaffung der Degression, die angekündigte Erhöhung der Festzuschüsse und die Regelungen im kieferorthopädischen Bereich.
Quelle: KZBV