"Frontalangriff" - BZÄK rügt EU-Binnenmarktstrategie
Die BZÄK verweist darauf, dass in Deutschland der Gesetzgeber für Berufe, an die besondere gesellschaftliche Anforderungen gestellt werden, den Zugang an Rechts- und Verwaltungsvorschriften geknüpft hat, so etwa bei Ärzten. Nur, wer den Nachweis über eine bestimmte Qualifikation erbracht hat, dürfe diesen Beruf ausüben.
Die Strategie der Europäischen Kommission ziele im Interesse an mehr Wirtschaftswachstum jedoch darauf ab, die bestehenden berufsrechtlichen Vorgaben für Freie Berufe abzubauen. Die Bundeszahnärztekammer warnt nachdrücklich vor einer solchen Entwicklung.
"Die Kommission hat ganz offensichtlich das Konzept der Freiberuflichkeit noch immer nicht verstanden."
"Für Patienten muss das Qualifikationsniveau der Behandler sichergestellt sein“, erklärt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Die Kommission hat ganz offensichtlich das Konzept der Freiberuflichkeit noch immer nicht verstanden. Der Abbau berufsrechtlicher Regulierung wird massive Auswirkungen auf die Qualität freiberuflicher Leistungen haben. Die Zeche zahlen am Ende die Patienten, Verbraucher und Klienten."
Die Europäische Kommission will im Interesse von mehr Wirtschaftswachstum den gemeinsamen Binnenmarkt stärken. Zu diesem Zweck werden für die kommenden beiden Jahre 22 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, die insbesondere auch die Freien Berufe betreffen. So sollen die berufsrechtlichen Vorgaben für Freiberufler weiter abgebaut werden. Auf dem Prüfstand stehen nach den Vorstellungen der Brüsseler Behörde vor allem die Bestimmungen zur Fremdkapitalbeteiligung, zur interprofessionellen Zusammenarbeit und zu Rechtsformerfordernissen.