G-BA lobt Zahnärzte für QM
Die Pflicht zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) wurde damit von den Vertragszahnarztpraxen in 2014 erfüllt, berichtete sie und verwies auf den Jahresbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Zum Hintergrund: Der jährliche G-BA-Bericht zum einrichtungsinternen QM liegt jetzt vor. Er informiert über den Stand der Umsetzung dieses QM-Instruments, das die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte gemäß G-BA einsetzen müssen. Für den Bericht hatten alle KZVen mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählte Vertragszahnarztpraxen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation für 2014 aufgefordert.