G-BA lobt Zahnärzte für QM

pr/pm
Bei der Einführung von QM in der Praxis kommen die Zahnärzte ihrer Pflicht nach und haben sich beim Beschwerdemanagement sogar verbessert, lobte Dr. Regina Klakow-Frank, unparteiisches Mitglied im G-BA.

Die Pflicht zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) wurde damit von den Vertragszahnarztpraxen in 2014 erfüllt, berichtete sie und verwies auf den Jahresbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Zum Hintergrund: Der jährliche G-BA-Bericht zum einrichtungsinternen QM liegt jetzt vor. Er informiert über den Stand der Umsetzung dieses QM-Instruments, das die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte gemäß G-BA einsetzen müssen. Für den Bericht hatten alle KZVen mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählte Vertragszahnarztpraxen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation für 2014 aufgefordert. 

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