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G-BA muss Ausschussmitglieder nennen

sg
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss auf Anfrage die Mitglieder seiner Unterausschüsse namentlich nennen, urteilte das Verwaltungsgericht in Berlin.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte am 22. Dezember 2014 zusammen mit Dr. Albrecht Klöpfer vom Berliner Institut für Gesundheitssystementwicklung Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, weil der G-BA  ein schriftliches Gesuch des Verbandes auf Auskunft zur personellen Besetzung des "Unterausschusses Arzneimittel" abgelehnt hatte.

Die Transparenzregelungen gelten auch für G-BA-Mitglieder, heißt es in einer BPI-Mitteilung. Diese müssten sich zudem ihrer Verantwortung dafür bewusst sein, dass die Entscheidungen des G-BA 90 Prozent der Bevölkerung betreffen, ergänzte der stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführer Norbert Gerbsch.

"Man muss abwarten bis die die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt", erklärte Dr. Albrecht Klöpfer auf Anfrage der zm. Allerdings stehe die Frage im Raum, inwieweit das Urteil über die eingereichte Einzelanfrage hinausgeht und grundsätzliche Bedeutung erlangt.Auch der G-BA "wird nach Eingang und Prüfung des schriftlichen Urteils über die möglichen Konsequenzen und das weitere Vorgehen entscheiden", wie GBA-Chef Joseph Hecken erklärt. "Das ist gute rechtsstaatliche Praxis."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Parteien können Berufung einlegen.

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