Gauck unterschreibt Betreuungsgeldgesetz

ck/dpa
Gesellschaft
Im Bundesrat hatten SPD und Grüne das umstrittene Betreuungsgeld im November nicht stoppen können. Der Bundespräsident hat das Gesetz nun unterschrieben. Hamburg wird vor dem Verfassungsgericht klagen.

Das Betreuungsgeld kann zum 1. August starten. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz trotz angekündigter Verfassungsklagen unterzeichnet. Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro. 

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) bekräftigte am Freitag die Absicht seiner Landesregierung, gegen das Betreuungsgeldgesetz vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. "Hamburg klagt. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz. Im Übrigen ist dieses Gesetz politisch falsch", sagte Scholz. 

"Verfassungsrechtlichen Bedenken waren nicht so durchgreifend"

Das Bundespräsidialamt erklärte zur Unterzeichnung des Gesetzes am Freitag: "Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung hat er eingehend geprüft, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten." 

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig versicherte, eine SPD-geführte Bundesregierung werde unabhängig von der Klage das Betreuungsgeld unmittelbar nach der Bundestagswahl wieder abschaffen. Das dafür vorgesehene Geld werde in den Kita-Ausbau investiert. Ähnlich äußerte sich die Fraktionsvize der Grünen, Ekin Deligöz, in der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag). 

Ein Ergänzungsgesetz für die FDP

Das vor allem von der CSU forcierte Betreuungsgeldgesetz war auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition lange umstritten. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Fall einer Ablehnung mit Konsequenzen für die Koalition gedroht. Um die Zustimmung der FDP zu erwirken, wurde ein Ergänzungsgesetz vereinbart, wonach das Betreuungsgeld auch in ein staatlich gefördertes Bildungssparmodell eingezahlt werden kann, etwa um später die Ausbildung des Kindes zu bezahlen. 

Das Ergänzungsgesetz wurde am 9. November in erster Lesung im Bundestag behandelt und seitdem nicht mehr im Ausschuss aufgerufen. Aus der FDP sind Stimmen laut geworden, das Betreuungsgeld nach der Bundestagswahl im September erneut zur Disposition zu stellen. Offen ist nun, ob das Ergänzungsgesetz überhaupt weiter verfolgt wird.

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