gematik übernimmt Dienstleisterkosten
Nach einem Beschluss auf der Gesellschafterversammlung übernimmt die gematik nun die ihr gesetzlich zugewiesene Betriebsverantwortung und erstattet den betroffenen Praxen eine einmalige Summe von maximal 150 Euro für die entstandenen Umstände und Kosten im Zuge der TI-Störung.
Praxen konnten Versichertenstammdaten über Wochen nicht mehr abgegleichen und Gesundheitsdaten zum Teil nur offline einsehenn. Bis zu 80.000 Arzt- und Zahnarztpraxen waren zwischenzeitlich von der Störung betroffen.
Konkret erstattet die gematik nun den „Praxen die Kosten, die durch IT-Dienstleister bei der Behebung des fehlerhaften Wechsels des DNSSec-Vertrauensankers entstanden sind und die nicht bereits durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind".
Die Erstattung erfolge "ausschließlich und ausdrücklich aus Kulanz"
Praxen, die also dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben, müssen diese schriftlich bei der gematik einreichen. Die Erstattung gilt einmalig pro Konnektor und bis zu einem Höchstbetrag von maximal 150 Euro inklusive Umsatzsteuer. Es werden Erstattungsanfragen berücksichtigt, die bis zum 18. September 2020 bei der gematik eingegangen sind. Die gematik betont, die Erstattung erfolge „ausschließlich und ausdrücklich aus Kulanz".
Das Bundesgesundheitsministerium ist mit 51 Prozent der größte Anteilhaber der gematik, die sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert.