Gesundheits-Apps: BZÄK rät zu Umsicht
"Für alle Zahnmediziner und Ärzte gilt die ärztliche Schweigepflicht, da Angaben und Befunde der Patienten hochsensible Daten sind" verdeutlicht BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Mit diesem Bewusstsein um die Bedeutung von Gesundheitsdaten sehen wir die aktuellen Entwicklungen im freien, digitalen Markt sehr kritisch. Persönliche Daten sollten ausdrücklich geschützt sein."
Analog gültige Standards sollten auch im digitalen Leben gelten
Die BZÄK fordert deshalb, die im "analogen" Alltag gebräuchlichen ethischen und rechtlichen Standards auch im Umgang mit digitalen Daten anzuwenden. „Die Zahnärztekammern sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Gemeinwohl und damit den Patienteninteressen verpflichtet. Wir sehen es daher als unsere Pflicht, hier auf eine gefährliche Entwicklung hinzuweisen“, betont Engel.
Kein Mensch dürfe wegen gesundheitlicher Beschwerden benachteiligt werden, sei es durch teurere Versicherungsbeiträge oder Probleme im Berufsleben.
Engel: „Über Apps, Wearables und Self-Tracker können sensible Daten ausgelesen werden, über diese unkalkulierbaren Risiken sollten sich Anwender bewusst sein und überlegen, wem sie was anvertrauen möchten." Vor der Zurverfügungstellung zahnmedizinischer Daten sollten Patienten das Gespräch mit ihrem Zahnarzt suchen und mit ihm über die Risiken und Chancen sprechen.