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13 Änderungsanträge

Gesundheitsausschuss stimmt Apothekenreform zu

ao
Politik
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) gestimmt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte, dass die Politik ihre Hinweise ignoriert habe.

In den parlamentarischen Beratungen war der Entwurf des ApoVWG noch an einigen Stellen verändert worden, teilte der Meldungsdienst des Bundestages mit. Demnach stimmten gestern die Koalitionsfraktionen von Union und SPD für den Entwurf. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Morgen soll der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestags verabschiedet werden. Mit der Reform sollen Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden.

Apotheker sollen Delegationsmöglichkeiten beim Impfen erhalten

Der Ausschuss billigte 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrats beruhen. Unter anderem will die Politik den Apothekern erweiterte Delegationsmöglichkeiten beim Impfen einräumen.

Kontrovers diskutiert wurde laut der Mitteilung ein fachfremder Antrag zur Rabattausschreibung bei Biosimilars. So sollen exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden. „Das ist ein weiteres Zugeständnis an die Pharmaindustrie, die schon in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben ist", kritisierte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands.

Deutschland und Frankreich wollen Pharmaindustrie in Europa stärken

Deutschland und Frankreich haben im Rahmen der Weltgesundheitsversammlung in Genf am 17. und 18. Mai eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung der pharmazeutischen Industrie in Europa unterzeichnet. Ziel ist, Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Europa zu stärken, die Versorgungssicherheit zu verbessern und den Standort Europa langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen. Geplant sind schnellere klinische Studien, bessere Rahmenbedingungen für Innovationen und stärkere Anreize für Arzneimittelproduktionen in der EU. Auch die Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums, insbesondere durch ergänzende Schutzzertifikate, wurde festgehalten.

„Mit der gemeinsamen Erklärung vertiefen wir die gemeinsamen bilateralen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland für einen relevanten Versorgungs- und Wirtschaftsbereich“, betont Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Europa muss seine Rolle als Standort für Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln stärken. Deutschland und Frankreich stehen dabei fest zusammen, um den globalen Herausforderungen abgestimmt zu begegnen. Gemeinsam wollen wir die Rahmenbedingungen für eine resiliente und zukunftsfähige Arzneimittellandschaft verbessern.“

Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll. So soll die geplante PTA-Vertretung nur noch zur „vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs“ möglich sein.

In der Beratung äußerten Vertreter der Opposition die Befürchtung, dass der Gesetzentwurf zu neuen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen könnte, während für die GKV gerade ein umfangreiches Sparpaket vorbereitet werde.

Anhebung des Apothekenhonorars wird über eine Verordnung geregelt

Die Koalition machte deutlich, dass die geplante Anhebung des Apothekenhonorars nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist, sondern über eine Verordnung geregelt werden soll. Demnach ist die Anhebung des sogenannten Packungsfixums von aktuell 8,35 Euro über die Arzneimittelpreisverordnung in zwei Schritten vorgesehen: zum 1. Juli 2026 auf neun Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro.

Ferner ist eine strengere Regulierung des Apothekenversandhandels über die Apothekenbetriebsordnung geplant. Dabei geht es auch um den sicheren Transport temperaturempfindlicher Medikamente.

Die KBV sieht die Patientensicherheit in Gefahr

Die KBV kritisierte den Gesetzentwurf erneut scharf. „Gemeinsam haben unisono Ärzteverbände, KVen und KBV davor gewarnt, Apothekern originär ärztliche Aufgaben zu übertragen, obwohl sie dafür nicht qualifiziert sind“, sagten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürften.

Sie beklagten, die Hinweise aus der Ärzteschaft seien von der Politik nicht nur ignoriert worden, sondern diese habe den die Patientensicherheit gefährdenden Kurs noch einmal beschleunigt. Zugleich kritisierten sie, dass die Apothekenreform den Praxen noch mehr Arbeit beschere.

„Beispielsweise sollen noch zu definierende Testungen auf Erreger in Apotheken zukünftig als ‚apothekenüblich‘ aufgeführt werden“, bemängelten die KBV-Vorstände. Es drohe dadurch eine Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen. Positive Befunde müssten vom Arzt durch weitere Testungen abgeklärt werden.

Kritisch sieht die KBV auch Blutentnahmen in Apotheken – unter Beaufsichtigung sogar von Pharmaziepraktikanten. Das Ganze sei „das genaue Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. Schlimmer geht's immer, scheint das aktuelle Motto der Politik zu lauten“, kritisierte die KBV.

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