Gesundheitskarte für Flüchtlinge auch in NRW
Flüchtlinge müssen dann nicht länger jede Behandlung einzeln beantragen, sondern können direkt zum Arzt gehen. Allerdings kann die Karte in teilnehmenden Kommunen frühestens zum 1. Januar 2016 eingeführt werden. Über ihre Teilnahme müssen die Städte und Gemeinden selbst entscheiden. In Bremen und Hamburg gibt es bereits ein vergleichbares System.
Steffens betonte, für die Versicherten der Krankenkassen habe die Regelung keine Folgen, denn für Krankenkosten von Flüchtlingen kämen weiterhin die Kommunen auf. "Es sind die Kosten, die Kommunen heute schon haben." Die Erfahrungen in Bremen und Hamburg hätten gezeigt, dass die Zahl der Arztbesuche dort nicht gestiegen sei.
Mit der Gesundheitskarte würden die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen geschaffen. Mit ihrer Einführung zahlen die Städte der jeweiligen Krankenkasse pro Flüchtling und Monat 200 Euro. "Das sind die Kosten, die heute schon anfallen", sagte Steffens.