GKV-Pauschale für Bürgergeldbezieher liegt bei 119 Euro
Das geht aus der Antwort (Drucksache 20/11472 vom 21. Mai 2024) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/10575 vom 7. März 2024) der AfD-Fraktion hervor. Im Jahr 2023 lag die Pauschale demnach bei 114,13 Euro. Zum Vergleich: 2014 hatte der Bund noch 142,13 Euro für jeden Arbeitslosengeld-II- (jetzt Bürgergeld-)Empfänger pro Monat gezahlt.
Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, den Bundeszuschuss zur GKV regelhaft zu dynamisieren und höhere Beiträge für Bürgergeld-Bezieher zu finanzieren, heißt es weiter. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes und der Vorgaben der Schuldenbremse hätte man diese Maßnahmen der Regierung zufolge jedoch bisher nicht umsetzen können.
„Die Zahlung der Beiträge zur GKV für Bürgergeldbeziehende erfolgt monatlich von den Jobcentern direkt an den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds entsprechend ihrer Versichertenstruktur nach dem Risikostrukturausgleich, nicht für bestimmte Mitgliedergruppen.“
Quelle : Bundesregierung