Corona-Hygiene-Pauschale

GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen

ck/pm
COVID-19 erfordert einen erhöhten Hygieneaufwand in Zahnarztpraxen. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und PKV-Verband haben sich deshalb auf eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung geeinigt.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Die BZÄK hat nun erfolgreich Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die damit einhergehenden Mehrkosten für die Praxen aufzufangen.

Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Praxen

In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart: Verhandelt wurde eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung. Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung fällig, um die Corona-bedingten Mehraufwände der Zahnärzte auszugleichen. 

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen 

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen 

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