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GOZ: Zahnärzte erheben Beschwerde

mg/pm
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Nach eineinhalb Jahren Vorbereitung meldet der BDIZ EDI Vollzug: Die Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ wird heute beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Wie der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) mitteilt, hat er die Kanzlei Ratajczak & Partner aus Sindelfingen beauftragt, heute Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Da nur betroffene Zahnärzte beschwerdeberechtigt sind, treten folgende Kläger auf:

  • Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI e.V. und Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK)

  • Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Vizepräsident des BDIZ EDI und Direktor der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie der Universität Köln

  • Dr. Claus Durlak, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern im Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK)

  • Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)

  • Dr. Wilfried Forschner, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Tübingen

  • Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. (PZVD)

Hauptargumente des Klagevertreters, BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak, sind der Verstoß von § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) und der verfehlte Interessenausgleich zwischen Patient und Zahnarzt. Die Verfassungsklage des BDIZ EDI wird unterstützt vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), dem Landesverband der Kieferorthopäden in Bayern sowie einer Vielzahl einzelner Zahnärzte.

Vorwurf: 46 Jahre lang die Berufsgruppe ignoriert

"Das Bundesverfassungsgericht wird unter anderem die so bisher noch nie zu entscheidende Frage beantworten, ob der Normgeber sich einfach durch Untätigbleiben aus der Verantwortung "stehlen“ kann: Nullnummer 1988 und Nullnummer 2012 beim Punktwert, der doch seit 1988 die Aufgabe übernehmen sollte, die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen", erklärt Ratajczak. "Darf der Verordnungsgeber eine Berufsgruppe, deren Honorierung er gesetzlich regelt, 46 Jahre lang ignorieren, ohne die Verfassung zu verletzen? Ich denke, nein, das darf er nicht!“

BDIZ EDI-Präsident Christian Berger sieht in der Nichtanpassung des Punktwertes einen großen Nachteil für Patienten: "Sehr viele Patienten haben Probleme bei der Erstattung und Einschränkungen durch ihre Krankenversicherung. Die Beihilfe erstattet oft nur bis zum 2,3-fachen Gebührensatz, darüber hinaus müssen die Versicherten selbst zahlen. Eine Erhöhung des Punktwertes würde den Erstattungsanteil erhöhen und den Eigenanteil senken.“

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