Gratis-Bürgertests jetzt auch für pflegende Angehörige
Bei der Anspruchsberechtigung für kostenlose Bürgertests hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern kurzfristig noch Anpassungen der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen.
Nach der neuen Verordnung haben Anspruch auf kostenlose Tests:
Kinder unter fünf Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären beziehungsweise ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html _blank - "Externer Link öffnet sich in neuem Browser-Tab" nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen hier Geld und können selbst entscheiden, wer, wann, wie und wo welche Leistung für sie erbringt
Pflegende Angehörige
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen machen.
Einen Bürgertest gegen drei Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürger vor einer "Risikoexposition". Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten oder Theaterbesuchen - und für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt. Symptomatische Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen, empfiehlt das Ministerium. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.