Coronavirus-Testverordnung tritt heute in Kraft

Gratis-Bürgertests jetzt auch für pflegende Angehörige

pr
Kurzfristig gab es noch Anpassungen bei der neuen Testverordnung: Auch pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen haben ab heute Anspruch auf kostenfreie Bürgertests –genauso wie sonstige Risikogruppen. Für weitere Gruppen kostet ein Test jetzt drei Euro.

Bei der Anspruchsberechtigung für kostenlose Bürgertests hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern kurzfristig noch Anpassungen der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen.

Nach der neuen Verordnung haben Anspruch auf kostenlose Tests:

  • Kinder unter fünf Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären beziehungsweise ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html _blank - "Externer Link öffnet sich in neuem Browser-Tab" nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen hier Geld und können selbst entscheiden, wer, wann, wie und wo welche Leistung für sie erbringt

  • Pflegende Angehörige

  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen machen.

Einen Bürgertest gegen drei Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürger vor einer "Risikoexposition". Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten oder Theaterbesuchen - und für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt. Symptomatische Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen, empfiehlt das Ministerium. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.

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