Grüne fordern präventive Leistung
Der Antrag liegt zm-online in der elektronischen Vorabfassung vor. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention sieht die Fraktion unter anderem "erheblichen Verbesserungsbedarf“ bei der Barrierefreiheit der Praxen niedergelassener Ärzte und Therapeuten. Der größte Teil der Praxen sei für "Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht problemlos zugänglich“. Die Sicherstellung werde damit "für eine relevante und wachsende Personengruppe nicht erfüllt“.
Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium
Zudem gebe es nur in wenigen Praxen Personal, "das über Kompetenzen in der Kommunikation mit Menschen mit einer kommunikativen Behinderung verfügt.“ Im Antrag wird daher unter anderem gefordert "bei der Selbstverwaltung darauf hinzuwirken, dass in die Vorschriften zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung Vorgaben zum künftigen Anteil barrierefreier vertragsärztlicher Leistungserbringer aufgenommen werden und die Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von vertragsärztlichen Leistungserbringern eingestuft wird.“
Des Weiteren plädieren die Grünen dafür, "einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den Krankenkassen im SGB V die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Versicherten vertragsärztliche Leistungserbringer zu empfehlen, die in baulicher und fachlicher Hinsicht für eine barrierefreie gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen geeignet sind".
Grüne wollen neue zahnmedizinische präventive Leistung
Die Fraktion befürwortet auch eine weitere zahnmedizinische Leistung. Konkret fordert sie die Bundesregierung auf, "einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung für eine präventive zahnmedizinische Leistung gezielt für kognitiv und motorisch eingeschränkte Menschen vorzulegen, mit deren konkreter Ausgestaltung auf dem aktuellen evidenzbasierten Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft der Gemeinsame Bundesausschuss zu beauftragen ist.“
Die KZBV unterstützt die Forderung nach einer weiteren Leistungsposition. Konsens einer Anhörung des BMG zum Thema Barrierefreiheit war: Das Ziel Barrierefreiheit werde bereits nachhaltig unterstützt und es würden schon vielfältige Anstrengungen unternommen.
Den Umbau fördern
Neue Praxen würden aufgrund bestehender DIN-Vorschriften schon weitestgehend barrierefrei eingerichtet. Bestandspraxen barrierefrei umzubauen, sei im zahnärztlichen Bereich mit extremen Kosten verbunden. BZÄK und KZBV werben daher intensiv dafür, Kreditförderungsprogramme, etwa über KFW-Fördermittel,seitens der Bundesregierung aufzulegen. Dies auch deshalb, weil einseitige Auflagen alleine eine Verstärkung des heute schon beklagten Ärztemangels provozieren würden.
Die Spitzen von BZÄK und KZBV weisen aber auch darauf hin, dass Barrierefreiheit eine gesellschaftspolitische Aufgabe sei, die nicht alleine zu Lasten der Heilberufe gelöst werden könne,sondern auch von den Krankenkassen mitfinanziert werden müsse.