Grundlegende Neuaufstellung der Altenpflege
Nach der Pflegereform, die an diesem Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, folge 2015 die Gesetzgebung für eine neue Einstufung der Pflegebedürftigen, sagte der Pflege-Bevollmächtigte des Bundes, Karl-Josef Laumann (CDU), in Berlin.
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Statt in drei Pflegestufen sollen die Betroffenen dann in fünf Pflegegrade je nach Beeinträchtigung eingeteilt werden - vor allem hunderttausende Demenzkranke sollen so in die Pflegeversicherung aufgenommen werden. "Dann verändert sich die Pflegeversicherung grundlegend", sagte Laumann. "Ab dem Jahr 2016 können sich die rund 25.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland dann auf die neue Situation einstellen."
"Alle Pflegebedürftigen haben Bestandsschutz"
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen müsse tausende Gutachter, die die Betroffenen einstufen, schulen. "Ab 1. Januar 2017 werden Betroffene, die neu oder wieder begutachtet werden, nach der neuen Systematik in die Pflegeversicherung eingestuft", versicherte Laumann. "Alle bereits Pflegebedürftigen haben einen Bestandsschutz."
Pflegedokumentation entbürokratisieren
Alle Gesetzespakete der Koalition zur Pflege zusammengenommen, gebe es gewaltige Fortschritte, um Pflege stärker in die Gesellschaft zu holen. "Im Moment helfen wir den Pflegeeinrichtungen, die Entbürokratisierung bei der Pflegedokumentation umzusetzen", so der CDU-Politiker. Im Kabinett seien diese Woche erweiterte Möglichkeiten zur Pflegezeit auf den Weg gebracht worden. "Heute wollen wir die Pflegereform beschließen."
Leistungen dynamisieren
Damit würden die Leistungen dynamisiert. "Neue Betreuungsstrukturen werden geschaffen." Dies geschehe etwa, indem die Leistungen zur Tagespflege de facto verdoppelt würden. Bedürftige, die tagsüber alleine sind, bekämen dann mehr Betreuung. 2015 könnten die stationären Einrichtungen zudem rund 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte einstellen. Der Pflegebeitragssatz soll von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) zum 1. Januar 2015 um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte steigen.
Rot-Grün: "Pflegevorsorgefonds ist unsinnig!"
Die Grünen bemängelten den in den Reformplänen enthaltenen Fonds zur Vorsorge. Bis 2033 sollen hier mehr als 1,2 Milliarden Euro pro Jahr angespart werden. Beitragssprünge bei später steigendem Pflegebedarf sollen verhindert werden. Statt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schnell zu starten, führe Schwarz-Rot den total unsinnigen Pflegevorsorgefonds ein, kritisierte die Grünen-Expertin Elisabeth Scharfenberg. Der Fonds bringe nichts und sei sehr teuer. "Dieses Geld wird für die Einführung des neuen Pflegebegriffs fehlen."
Der Sozialverband Deutschland kritisierte: "Trotz der Verbesserungen wird das als große Reform angekündigte Gesetz nicht ausreichen, um den Pflegenotstand abzuwenden." Präsident Adolf Bauer sagte, es fehlten insbesondere Maßnahmen für eine jährliche automatische Anpassung der Leistungen an die Preis- und Lohnentwicklung.
von Basil Wegener, dpa