Gute Absichten: EU will Freie Berufe fördern
Das Papier wurde im Auftrag der Arbeitsgruppe Freie Berufe erstellt, die die Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans "Unternehmertum 2020" eingerichtet hatte. Darin werden unter anderem fünf Bereiche genannt, in denen Freiberufler eine besondere Unterstützung erfahren könnten:
beim Erlernen unternehmerischen Denkens, das im Rahmen der beruflichen Fortbildung sowie im Erasmus-Programm verankert werden könnte.
bei der Verbesserung des Marktzugangs für Freie Berufe. Die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen soll erleichtert werden.
im Abbau bürokratischer Vorgaben.
bei der Ausarbeitung gemeinsamer beruflicher Verhaltenskodizes und ethischer Werte.
im Zugang zu Finanzmitteln. Die Kommission will prüfen, ob in bestehenden Programmen für kleine und mittlere Unternehmen (zum BeispielCOSME Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises) besondere Förderungen für Freie Berufe eingebaut werden können.
Bei dem Arbeitspapier mit dem Titel "Action Lines for Liberal Professions" handelt es sich um Absichtserklärungen, die für die Kommission nicht bindend sind. Bei der Bundeszahnärztekammer werden die Pläne kritisch gesehen. Es sei fraglich, wie ernst die Kommission es mit der Förderung der Freien Berufe meint.