Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Härtere Strafen für „hinterlistige Überfälle“ auf Mediziner

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Politik
Das Bundesjustizministerium (BMJ) will das Strafgesetzbuch (StGB) erweitern: Angriffe auf Ärzte, Rettungskräfte, Feuerwehr und Beschäftigte in Notaufnahmen sollen härter bestraft werden können.

Das BMJ hat am 5. Juli einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des StGB vorgelegt, der einen stärkeren Schutz von Bürgerinnen und Bürger vorsieht, die der Gesellschaft dienende Tätigkeiten ausüben. „Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, heißt es in dem Entwurf, der den zm vorliegt. Häufig gehe es dabei um Körperverletzung, Nachstellung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigungen bis hin zu Tötungsdelikten.

Betroffen sind demnach auf der einen Seite Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Flüchtlingshilfe sowie in Feuerwehren, im Rettungsdienst oder der Vereinsarbeit engagieren; und auf der anderen Seite Polizei- und Vollstreckungskräfte, Journalistinnen und Journalisten, Ärztinnen und Ärzte, Berufsfeuerwehr- und Berufsrettungskräfte, Berufspolitikerinnen und -politiker.

Ein Signals, das die besondere Verwerflichkeit dieser Taten herausstellt

In jüngerer Vergangenheit seien „hinterlistige Überfälle“ auf diesen Personenkreis als besonders gefährliche Form solcher Angriffe ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Hier bedürfe es eines klaren rechts-politischen Signals, das die besondere Verwerflichkeit dieser Taten noch deutlicher als bisher herausstellt.

Geplant sei daher, die Regelungen bei der Strafzumessung (§ 46, Absatz 2 Satz 2 StGB) so zu ergänzen, dass auch Taten unter Strafe gestellt werden, die geeignet sind, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Darüber hinaus sieht der Entwurf für besonders schwere Fälle des Widerstands (§ 113 Absatz 2 Satz 2 StGB) einen verschärften Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Künftig soll auch ein hinterlistiger Überfall einen besonders schweren Fall darstellen.

„Neben den individuellen Folgen für das Opfer können die Angriffe die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern“, schreibt das BMJ. Auch die Berichte und Statistiken der letzten Jahre deuten demzufolge auf eine zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders und eine steigende Tendenz zu Übergriffen unterschiedlicher Art auf diesen Personenkreis hin.

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