Härtere Vorgaben für Testzentren
Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Überarbeitung der Corona-Testverordnung. Damit sollen die bestehenden Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung von Testungen nachgeschärft werden. Außerdem sollen neue Instrumente für die effektive Kontrolle der Testinfrastruktur ergänzt werden, heißt es in einem Entwurf, der gestern in die Ressortabstimmung ging. Nach den vor Kurzem bekannt gewordenen Verdachtsfällen auf Betrug in Testzentren war Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deswegen in die Kritik geraten.
Laut dem Entwurf sind unter anderem folgende Regelungen vorgesehen:
Eine Beauftragung als "weiterer Leistungserbringer" erfolgt nur noch durch Einzelbeauftragung und nur, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Testung gewährleistet ist.
Die unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten werden vereinheitlicht und in der Höhe ans Marktniveau angepasst. Die neuen Beträge für die Vergütung: 8,00 Euro für die Dienstleistung, 4,50 Euro pauschal für Sachkosten.
Die Finanzierung als Testzentrum steht nur noch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Kassenärztlichen Vereinigungen offen.
Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten zusätzliche Prüfmöglichkeiten. Zur Sicherstellung der Besteuerung wird eine Mitteilungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Finanzbehörden eingeführt.
Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen zum Beispiel für mehrere Teststellen - insbesondere für überregionale Teststellenbetreiber - wird aus Transparenzgründen aufgehoben.
Vorgesehen ist eine Erstattung der bisher aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgten Ausgaben aufgrund der Coronavirus-Testverordnung für das Jahr 2021 aus Bundesmitteln.
Außerdem soll der Anspruch auf Testung mittels Antigen-Tests um die Testung mittels überwachter Selbsttests zur Eigenanwendung ergänzt werden. Ferner soll es einen Anspruch auf die Erstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats oder eines COVID-19-Testzertifikats geben.