DESIGNHIMMEL

Handlungsbedarf bei Leuchtstoffröhren!

Das richtige Behandlungslicht für Zahnärzte zu finden ist nicht einfach. Doch die Zeit drängt. Im August tritt das Verkaufsverbot für T8 und T5-Leuchtstoffröhren in der EU in Kraft. Genau die Typen, die am meisten in Zahnarztpraxen im Einsatz sind. Alternativen sind gar nicht so einfach zu finden, da laut DIN für zahnärztliche Arbeitsplätze tageslichtweiß zum Einsatz kommen muss. Die am Markt übliche LEDBeleuchtung in 3000K (warmweiß) oder 4000K (neutralweiß) erfüllt diese Anforderungen nicht.

Das Deckenbild Standard Med von DESIGNHIMMEL erfüllt genau diese Forderungen. Helles, mehr als 1000lux im Behandlungsumfeld, und angenehmes, tageslichtweißes Licht. Mit vielen modernen optionalen Steuerungsmöglichkeiten oder einfach Ein und Aus. Als wortwörtliches Highlight ist ein entspannendes, leuchtendes Suchbild für den Patienten integriert.

Entspannter Patient = entspanntes Arbeiten! Auch ein Argument mehr, für die immer schwieriger zu findenden Mitarbeiter. Auch der regelmäßig notwendige Wechsel der Leuchtstoffröhren, der nicht selten zu einer bunten Vielfalt an Weißtönen in der Leuchte führt, ist damit passé. LED-Leuchten, korrekt entwickelt und ausgelegt, leuchten über Jahrzehnte und verlieren dabei nur geringfügig an Leuchtintensität.

Eine Himmelgalerie, mit vielen Motiven, detaillierte Produktinfos und ein Ratgeber zum Thema Licht in der Zahnarztpraxis finden Sie auf den Webseiten von DESIGNHIMMEL.

www.designhimmel.com

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.