Hausärzte fordern regelmäßige Überprüfung der MVZ auf Monopolstrukturen
Auf ihrer Frühjahrstagung in Hannover ging es insbeonsere um die Stärkung der Transparenz und Regulierung bei der Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren.
Die Einführung eines MVZ-Transparenzregisters, aus dem sich auch die nachgelagerten Inhaberstrukturen ergeben. Eine Kennzeichnung der Inhaberstrukturen muss auch auf dem Praxisschild erfolgen.
die vorrangige Berücksichtigung niederlassungswilliger Ärztinnen und Ärzte gegenüber Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Praxisnachbesetzungsverfahren,
die Begrenzung der Zahl der ärztlichen Angestellten auch für MVZ,
die Schaffung der Vorgabe, dass Vertragsärzte über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte der MVZ-Trägergesellschaft verfügen beziehungsweise die Entscheidungsstrukturen einer MVZ-Trägergesellschaft in Händen von Vertragsärzten liegen,
die Schaffung der Vorgabe, dass den Zulassungsausschüssen die Möglichkeit eingeräumt wird, – vergleichbar wie bei der Zulassung von Vertragsärzten – die Geeignetheit von MVZ zu prüfen, das heißt, deren Fähigkeit eine ordnungsgemäße Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten.
die Beschränkung der Gründungsbefugnis für MVZ von Krankenhäusern analog der von Zahnärzten und die Schaffung der Vorgabe, dass ein Krankenhaus-MVZ nur noch in räumlicher Nähe zu dem gründenden Krankenhaus möglich ist,
die Streichung der sogenannten Konzeptbewerbung (§ 103 Abs. 4 Satz 5 Nr. 9 SGB V) aus dem Gesetz,
die Feststellung der Unzulässigkeit des Abschlusses von Gewinnabführungs- oder Beherrschungsverträgen mit natürlichen oder juristischen Personen durch MVZ, die in der Rechtsform einer GmbH geführt werden,
die Streichung der Möglichkeit des Zulassungsverzichts zu Gunsten eines MVZ,
die Schaffung der Vorgabe, wonach der Abschluss von Gewinnabführungs- oder Beherrschungsverträgen von MVZ mit natürlichen oder juristischen Personen unzulässig ist.
Zentrale Abrechnung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung von bundeslandübergreifenden MVZ oder Holding\u0002strukturen, um die „Erpressbarkeit (wir verschieben Leistungen in ein anderes Bundesland mit dem potenziellen Verlust der Verwaltungskosten)“ von regionalen KVen zu verhindern,
Einführung von zentralen Plausibilitätskontrollen (das heißt Bundesland und BSNR-über\u0002greifend) von KV-Abrechnungen innerhalb einer Holdingstruktur beziehungsweise Finanzbeteiligung,
Regelmäßige Überprüfung der Erfüllung des Versorgungsauftrages von MVZ beziehungsweise Leistungsverschiebungen (Stichwort Rosinenpickerei),
Regelmäßige Überprüfung von Monopolstrukturen.
Der Deutsche Hausärzteverband
Mit rund 30.000 Mitgliedern ist der Deutsche Hausärzteverband der größte Berufsverband niedergelassener Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Mit seinen 18 Landesverbänden vertritt er die berufspolitischen Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte gegenüber Politik und Krankenkassen, in Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen.