Digitalgesetze

„Hier wird systematisch mit zweierlei Maß gemessen“

Susanne Theisen
Politik
Krankenhäuser sollen vorerst von Sanktionen im Rahmen der E-Rezept-Einführung ausgenommen werden, geht aus einem Änderungsantrag der Regierung am Digitalgesetz hervor. Das kritisiert die Ärzteschaft scharf.

Die Krankenhäuser bekommen nach dem Willen der Koalition mehr Zeit, um das E-Rezept flächendeckend einzuführen. Ein Änderungsantrag der Koalition am Digitalgesetz (Digi-G), sieht für die Kliniken in diesem Punkt einen Aufschub bis zum 1. Januar 2025 vor.

Zur Begründung heißt es auf Seite 56 des Dokuments: „Für die Verwendung der elektronischen Verordnung im Krankenhaus fehlt derzeit die flächendeckende Verfügbarkeit von Krankenhausinformationssystemen (KIS), Highspeed-Konnektoren (HSK) und TI-Gateways, so dass die Ärzte im Krankenhaus ihrer Verpflichtung zur Verwendung der elektronischen Verordnung zum 1.1.2024 – auch für den Fall des Entlassmanagements – nicht nachkommen können. Da sie dies nicht zu verantworten haben, wäre eine Sanktionierung dieser vertragsärztlichen Leistungsbereiche nicht verhältnismäßig.“

Diese Entscheidung kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, scharf: „Anders als den Praxen steht den Kliniken seit dem 1. Januar 2021 über den Krankenhauszukunftsfonds ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Digitalisierung zur Verfügung. Das hat aber offenbar nicht ausgereicht, um die Krankenhäuser am E-Rezept teilhaben zu lassen. Hier wird offensichtlich systematisch mit zweierlei Maß gemessen.“

Die ePA auf Biegen und Brechen umsetzen

Der Zi-Chef bezeichnete die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen als störanfällig und technisch schlecht ausgereift. Ausgerechnet in dieser angespannten Situation wolle die Regierung „auf Biegen und Brechen“ die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend einführen. „Das hat das Potenzial, die ambulante medizinische Versorgung unmittelbar zu gefährden und den Frust in den Praxen zu maximieren. Denn wieder wird für die Praxen primär mit Pflichten und Sanktionen gearbeitet. Sanktionen, die eigentlich die Softwarehersteller treffen müssten“, so von Stillfried.

Die Änderungsanträge der Koalition kamen diese Woche, kurz vor der 2. und 3. Lesung des Digi-G im Bundestag am Donnerstag. Auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird dann beraten.

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