Urteile

Immobilienkredit: Der nutzende Ex haftet

sg
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Paare finanzieren eine Immobilie oft gemeinsam. Doch was passiert nach einer Trennung? Das Oberlandesgericht Brandenburg hat diese Frage per Urteil geklärt.

Prinzipiell gilt: Wenn beide Ehepartner bei einer Bank einen Kredit aufnehmen, haften sie auch gemeinsam gegenüber dem Institut. Allerdings gilt auch: Hat einer der beiden Partner ein alleiniges Interesse am Kauf der Immobilie und der Aufnahme eines entsprechenden Kredits, muss er nach der Trennung auch allein für die weitere Rückzahlung aufkommen - und kann nicht den ehemaligen Partner damit belangen.

In dem vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg hatte das Ehepaar für die Finanzierung eines Hauses gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Im Grundbuch war allerdings nur der Mann als Eigentümer eingetragen. Auch zahlte er überwiegend die Kreditraten an die Bank zurück. Nachdem es zur Trennung von der Frau gekommen war, verlangte er von seiner Ex-Partnerin einen Anteil an den Verbindlichkeiten.

Dies jedoch verneinten die Richter: Der Mann habe keinen Ausgleichsanspruch gegenüber seiner Frau. Zwar sei nicht alleiniges Kriterium, ob der Mann während der Ehe die Raten allein übernommen habe. Entscheidend sei das Interesse eines Ehepartners, warum der Kredit aufgenommen worden sei.

Der alleinige Eigentümer und Nutzer der Immobilie muss die Kredite bedienen

Auch wenn nach außen beide Partner gegenüber der Bank hafteten, gelte dies nicht gegeneinander. Es müsse derjenige für den Kredit aufkommen, der der alleinige Eigentümer der Immobilie ist und diese auch nach der Trennung nutzt.

Oberlandesgericht BrandenburgUrteil vom 17. März 2015Az.: 10 WF 15/15 

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