Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Impfzertifikat jetzt auch für Genesene

ak/pm
Gesellschaft
Auch geimpfte COVID-19-Genesene können sich jetzt in den Apotheken einen Impfnachweis ausstellen lassen, teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit.

Bis zum 8. Juli wurden insgesamt 60 Millionen digitale Impfzertifikate in Deutschland erstellt und damit etwa 30 Millionen digitale Impfpässe, twittert das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Mehr als 3,7 Millionen Genesene

In Deutschland haben mehr als 3,7 Millionen Genesene eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht. Viele von ihnen haben auch schon einen Impfung erhalten. Bislang konnten sie ihren Impfschutz digital noch nicht nachweisen, da es technisch nicht möglich war, ein Impfzertifikat auszustellen.

Nachdem beim Robert Koch-Institutes (RKI) jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine technische Lösung dafür umgesetzt. Nun können sich auch diejenigen, die nach einer überstandenen Ansteckung eine einmalige Impfung erhalten haben, den entsprechende QR-Code in der Apotheke abholen.

Drei Dokumente sind notwendig

Um den digitalen Impfnachweis zu erhalten, müssen sie drei Dokumente vorlegen: ihren Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), einen Nachweis über einen positiven PCR-Test und das gelbe Impfbuch mit dem Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung. Über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de

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