In Düsseldorf verlangen Arztpraxen 40 Euro fürs Nichterscheinen
Ein Arzt in Düsseldorf erklärte der RP, die Ausfallgebühr von 40 Euro entspreche seinem Honorar für eine Sprechstunde von 15 Minuten. Ein weiteres von der Zeitung aufgeführtes Beispiel ist die "Frauenärztliche Gemeinschaftspraxis im Klemensviertel" in Kaiserswerth. Dort gehe man noch einen Schritt weiter: Wer seinen Termin nicht 24 Stunden vorher absagt, muss 35 Euro zahlen. Vor der Einführung dieser Gebühr habe es jeden Tag ein bis zwei Termine gegeben, zu denen die Patientinnen nicht kamen und sich auch nicht abmeldeten. Ein Ärgernis, so Frauenarzt Hans-Wilhelm Coenen, zumal die Patientinnen online rund um die Uhr Termine verlegen oder absagen könnten. Inzwischen würden nur noch ein bis zwei Termine pro Woche versäumt.
Ausfallquote von bis zu 30 Prozent
15 Prozent aller Facharzt-Termine, die seit 2016 über die Termin-Servicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt werden, würden aktuell von den Patienten nicht wahrgenommen und zwar meist unentschuldigt, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Der Ärger der Mediziner sei nachvollziehbar. Der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, spricht sogar von einer Ausfallquote von 30 Prozent und forderte daher jüngst, Terminschwänzer für Termine über die Servicestellen für einen Zeitraum von vier Wochen zu sperren.
Gegensätzliche Urteile
Das Amtsgericht Diepholz (Urteil vom 26. Juni 2011, Az.: 2 C 92/11) bejaht einen Vergütungsanspruch des Arztes:
Das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 09. Februar 2012, Az.: 9 C 0566/11) verneint einen Vergütungsanspruch:
Auch das Landgericht Berlin (Urteil vom 15.04.2005, Az.: 55 S310/04) verneint einen solchen Anspruch: