In vier Schritten zur Telematikinfrastruktur
Anfang Juni hat die Gesellschafterversammlung der gematik den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur mit der ersten Anwendung "Versichertenstammdatenmanagement" (VSDM) freigegeben - jetzt sind Hersteller und Dienstleister am Zug, die nötige Technik bereitzustellen. Die gematik geht davon aus, dass die ersten Konnektoren und Kartenterminals ab Herbst 2017 auf dem Markt sein werden - dann kann die Ausstattung der Praxen beginnen.
Die KZBV rät Praxisinhabern jedoch, sich bereits jetzt mit der Umstellung auseinanderzusetzen. In einer Checkliste sind die vier wesentlichen Schritte zusammengefasst, wie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelingt:
Nach den bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben muss ab dem 1. Juli 2018 das VSDM in allen Praxen möglich sein. Für diesen Datenabgleich ist ein Anschluss an die TI zwingend erforderlich. Im Falle der Nichtdurchführung des VSDM droht den Praxen ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent.
Da dieser verbleibende Zeitraum von weniger als einem Jahr extrem eng ist, um die Praxen aller Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten mit der neuen Technik auszustatten, haben sich die KZBV und die KZVen für eine Fristverlängerung eingesetzt. Dieser Forderung will das Bundesgesundheitsministerium nachkommen und hat eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr – also bis zum 31. Dezember 2018 – auf den Weg gebracht. Die Fristverlängerung ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.
Die Broschüre „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“ stehthierim PDF-Format zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zu verschiedenen Themen der Telematikinfrastruktur (Vergütung, laufend aktualisierte FAQ-Listen usw.) finden Sie zudem auf der Website der KZBV unter der Rubrik"elektronische Gesundheitskarte".