Informationsmaterial für Zahnmedizinstudenten
In demYouTube-Filmund derKurzbroschüre, die gemeinsam mit der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) erstellt wurden, werden die meist gestellten Fragen beantwortet.
Zusätzliche Maßnahmen erhöhen nicht den Schutz
Generell gilt, dass für die Behandlung von HIV-Patienten - unabhängig von deren Viruslast - in der Zahnarztpraxis oder in der Klinik keine zusätzlichen Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz getroffen werden müssen. Bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen besteht keine Infektionsgefahr - unabhängig davon, ob ein Patient eine ihm bekannte Infektion angegeben hat oder ihm diese selbst noch nicht bekannt ist.
Zusätzliche Maßnahmen, wie Behandeln am Ende der Praxisöffnungszeit oder die Behandlung unter besonderen Bedingungen, erhöhen nicht den Schutz.
Nichtsdestotrotz sollten auch Studierende die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Arbeitsunfällen, zum Beispiel Stich- oder Schnittverletzungen mit kontaminierten Instrumenten, kennen. Ein potenzielles Ansteckungsrisiko kann durch Sofortmaßnahmen oder eine Post-Expositions-Prophylaxe minimiert werden. Speziell HIV-Patienten sind zudem aufgrund wirksamer Therapien in der Regel nicht mehr infektiös.
Die Kurzbroschüre von BZÄK und DAH „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV! Informationen für das zahnärztliche Behandlungsteam“ steht online unter BZÄK, das Erklärvideo ist bei YouTube eingestellt. Alles finden Sie auch auf der Facebook-Site des BdZM.