Investoren beschränken = Versorgung sicherstellen!
Zugleich wurden versorgungsverbessernde Elemente des TSVG ausdrücklich anerkannt und begrüßt: Die mit dem Gesetz erfolgende Bestätigung des zwischen Krankenkassen und KZBV einvernehmlich geregelten Gutachterwesens und die Anhebung der Festzuschüsse bei Zahnersatz verbessern aus Sicht der KZBV die Position der Patienten in der vertragszahnärztlichen Versorgung deutlich.
Die Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung sorgen für mehr Transparenz und durch die Abschaffung der Degression werden sinnvolle Impulse zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten gesetzt.
Wer die renditeorientierte Finanzjongleure nicht stoppt, ist dafür verantwortlich, dass die Versorgung unwiderruflich ruiniert wird!
„Wer jedoch den Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten nicht stoppt, ist dafür verantwortlich, dass die mehr als 60 Jahre durch KZBV und KZVen sichergestellte flächendeckende, wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung unwiderruflich ruiniert wird", sagte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.
Es könne nicht sein, dass Großinvestoren und Private Equity-Fonds über den Erwerb von zumeist maroden Krankenhäusern, die keinerlei fachlichen oder räumlichen Bezug zur zahnmedizinischen Versorgung aufweisen, in großem Stil und ungehindert Zahnarzt-MVZ aufkaufen oder gründen können. Eßer: "Die ausgezeichnete Versorgung in Deutschland darf nicht einfach irgendwelchen Renditegelüsten geopfert werden!"
Strategien gegen die Kommerzialisierung und Vergewerblichung
Um der anhaltenden Kommerzialisierung und Vergewerblichung der Versorgung wirkungsvoll Einhalt zu gebieten, forderte Eßer für die gesamte Vertragszahnärzteschaft, Finanzinvestoren den Kauf oder die Gründung reiner Zahnarzt-MVZ über den Erwerb von Kliniken nur dann zu ermöglichen, wenn diese auch eine direkte räumliche Beziehung zum Zahnarzt-MVZ aufweisen und schon vor dem Erwerb an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Zudem sollten in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Zukunft wieder ausschließlich arztgruppenübergreifende MVZ zugelassen werden.
Bedrohung der Versorgung durch arztgruppengleiche MVZ
Bedrohung der Versorgung durch arztgruppengleiche MVZ