Ist die KI-Verordnung der EU das Ende von ChatGPT in Europa?
Sowohl im US-Senat als auch auf einer Diskussionsveranstaltung an der Technischen Universität in München hatte sich Altmann für eine Regulierung von KI ausgesprochen. „Wir haben dazu aufgerufen“, sagte er laut Süddeutscher Zeitung (SZ) und lobte, es gebe auch in Europa Ansätze dazu, die recht gut seien. Behörden sollten seiner Meinung nach aber noch abwarten, wie sich die KI weiter entwickle und erst danach regulatorisch eingreifen.
„Der derzeitige Entwurf wäre eine Überregulierung“
„Der derzeitige Entwurf wäre eine Überregulierung“, erklärte Altman demzufolge am Mittwoch in London. „Wenn wir die Vorschriften einhalten können, werden wir dies tun“, sagte er. Sei dies jedoch nicht machbar, „werden wir den Betrieb einstellen“. Er habe aber gehört, dass der derzeitig diskutierte Entwurf der Kommission für eine KI-Verordnung zurückgezogen werden solle. Diese Äußerung führte in Brüssel offenbar zu heftigen Reaktionen. Die EU-Vorschriften zur KI seien nicht verhandelbar, sagte EU-Industriekommissar Thierry Breton laut SZ. „Unsere Regeln sind für die Sicherheit und das Wohlergeben unserer Bürger da, und das ist nicht Gegenstand von Verhandlungen.“
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf könnten sowohl ChatGPT als auch der noch potentere Bot GPT-4 als Hochrisiko-Systeme behandelt werden, schreibt das Fachmagazin c't. Dies würde dazu führen, dass OpenAI „zahlreiche Anforderungen erfüllen und etwa eine Risikoabschätzung vornehmen müsste“. Altman geht das zu weit. Er wirbt stattdessen für eine Mischung aus einem europäisch konservativen Regulierungsansatz und „dem US-amerikanischen Laissez-Faire-Prinzip“.
OpenAI-Konkurrent Google verfolgt offenbar eine andere Strategie: Der US-Konzern hat seinen eigenen KI-Chatbot Bard vor Kurzem in 180 Ländern veröffentlicht, nicht aber in EU-Staaten. Dem Vernehmen nach will Google erst die noch ausstehenden Verhandlungen über die KI-Verordnung abwarten, berichtet c't. Google-Chef Sundar Pichai habe bei einem Treffen mit Breton aber erklärt, dass sein Unternehmen alle einschlägigen Vorschriften der Gemeinschaft einhalten wolle. Dazu gehöre neben den künftigen KI-Regeln auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).