Kabinett beschließt neue Einkommensgrenzen für Sozialkassen
Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Dies gilt als Formsache. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen folge der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres, teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.
Die Brutto-Einkommensgrenzen - bis zu denen Sozialabgaben erhoben werden - steigen zum Jahreswechsel unterschiedlich: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 5.600 auf 5.800 Euro monatlich, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro im Monat auf 3.937,50 Euro. Das ergibt bei Einkommen von mehr als 3.825 Euro einen Aufschlag von monatlich bis zu 12 Euro.
Der Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt für Beschäftigte mit einem Einkommen von mehr als 5.600 Euro monatlich im Westen zusammengerechnet um mehr als 4 Euro - sofern der Rentenbeitragssatz wie von der Regierung geplant von 19,6 auf 19,0 Prozent sinkt. Im Osten winkt dagegen allen Beschäftigten eine Entlastung bei der Rente. Für gesetzlich Krankenversicherte steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 4.350 Euro Monatseinkommen.