Kammern bieten flächendeckend QM-Systeme an
Einen detaillierten Überblick über verschiedene QM-Systeme zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement hat das IDZ in seinem Online-Journal „Zahnmedizin, Forschung und Versorgung“ zusammengestellt.
Das Fazit der Untersuchung: Es gibt eine flächendeckende Versorgung von Angeboten aus den Kammern für Zahnarztpraxen. Beschrieben werden die Systeme ZQMS und ZQMS ECO (angeboten von zwölf Kammern), z-pms und e-pms (Westfalen-Lippe, Bremen), QM-Navi (Sachsen-Anhalt), QM-Online (Bayern), QM der sächsischen Körperschaften und das QM-Handbuch und Navigator (Baden-Württemberg). Die untersuchten Systeme bieten vielfältige Unterstützungsangebote – von Schulungen, Vor-Ort-Beratung einer Praxis, einer Homepage für Teilnehmer bis hin zu einer speziellen QM-Unterstützungssoftware.
Die Systeme sind modular aufgebaut. Je nach den Bedürfnissen der Praxis können die Module bearbeitet und die jeweiligen Strukturen und Abläufe erforderlichen Veränderungen angepasst werden. Die Systeme können an den Praxisbesonderheiten – Ressourcen, Ziele, oder Erfahrung mit Qualitätsmanagement – ausgerichtet werden.
Praxisinhaber frei in der Auswahl ihres QM-Systems
Jedes QM-System wird von Unterstützungsangeboten begleitet, die dabei helfen, Qualitätsmanagement im Hinblick auf eigene Ziele und Praxisbedürfnisse zu implementieren und weiterzuentwickeln. Nur wenige QM-Systeme bieten Qualitätsindikatoren für die Überprüfung der praxiseigenen Ziele an. Die Zertifizierung von QM-Systemen (Konformitätsbewertung) und von Praxen wird zwar laut IDZ-Angaben bis dato von wenigen Systemen unterstützt, erreicht aber jetzt schon einen beträchtlichen Teil der Nutzer von QM-Systemen.
Praxisinhaber sind frei in der Auswahl eines QM-Systems und können auch andere nach der DIN ISO 9001 entwickelte QM-Systeme in ihrer Praxis anwenden. Allerdings sind zahnärztliche Praxen im Rahmen des Qualitätsmanagements bzw. der Qualitätssicherung verpflichtet, die hygienische Aufbereitung zahnärztlichen Instrumentariums umfangreich zu dokumentieren. Die hierbei von den überwachenden Behörden derzeit geforderte Form der Dokumentation sollte laut IDZ vom Qualitätsmanagement unterstützt werden, damit Doppeldokumentation vermieden werden kann. Dies bedeutet für die zahnärztlichen Praxen, sorgfältig zu erwägen, ob ein QM-System kompatibel mit den gesetzlichen Erfordernissen ist.
www.idz.institute/publikationen/online-journal-zahnmedizin-forschung-und-versorgung/koerperschaftsgefuehrte-systeme-und-unterstuetzende-angebote-fuer-das-qualitaetsmanagement-in-der-zahnarz.html - external-link-new-window