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Kammerversammlung in MV wird neu gewählt

sf/pm
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Nach einer abgelehnten Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Vorstand der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sofortige Neuwahlen zur Kammerversammlung eingeleitet.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat durch Beschluss vom 30. Oktober 2013 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 26. September 2012 abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte die Wahl zur 6. Amtsperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für ungültig erklärt, wie aus einer Presseinformation der Zahnärztekammer Mecklenburg Vorpommern hervorgeht.

Im Ergebnis des jetzigen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts hat der Vorstand der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sofortige Neuwahlen zur Kammerversammlung eingeleitet.

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