Kammerversammlung in MV wird neu gewählt
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat durch Beschluss vom 30. Oktober 2013 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 26. September 2012 abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte die Wahl zur 6. Amtsperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für ungültig erklärt, wie aus einer Presseinformation der Zahnärztekammer Mecklenburg Vorpommern hervorgeht.
Im Ergebnis des jetzigen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts hat der Vorstand der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sofortige Neuwahlen zur Kammerversammlung eingeleitet.