Karitativ tätige Zahnärzte erhalten Förderung
"Partner stärken Gesundheit" ist eine Initiative zur Förderung von Klinikpartnerschaften, die von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller ins Leben gerufen wurde. Gemeinsam mit der Else Kröner-Fresenius-Stiftung finanziert das BMZ Partnerschaften zwischen deutschen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Bewerben können sich aber auch zahnmedizinische Hilfsorganisationen, bestätigte das BMZ.
Bewerben können sich auch Zahnärzte
Auf Anfrage von zm-online ergänzte eine Sprecherin des Ministeriums: "Bei der Initiative sollen Partnerschaften mit einer Gesundheitseinrichtung in Partnerländern gefördert werden. Bewerben können sich öffentliche und private Träger von Kliniken, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Gesundheitseinrichtungen. Dies gilt über alle Fachrichtungen und Arbeitsbereiche von Kliniken hinweg. Es schließt nicht nur Zahnmedizin sondern auch den Verwaltungsbereich von Kliniken mit ein. Es ist uns wichtig, dass Klinikpartnerschaften durch kollegialen Austausch Wissen vermitteln und Fachkräfte fortbilden. Dafür braucht es langfristiges Engagement, das sich am Bedarf vor Ort ausrichtet. Nur so können Partnerschaften zur Stärkung der Gesundheitssysteme beitragen und die Versorgung der Patienten verbessern."
Bis zu 50.000 Euro können beantragt werden
Start der ersten Förderrunde ist der 7. Oktober. Für die Partnerschaftsprojekte können bis zu 50.000 Euro für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten beantragt werden, heißt es beim BMZ. In diesem Rahmen kann die Höhe der finanziellen Förderung - abhängig vom Bedarf und den Ressourcen der Partner in Deutschland und in den Partnerländern - variieren. Bis zum 2. Dezember 2016 können sich deutsche Partner bewerben.
Im Fokus der Förderung stehen dem BMZ zufolge Aktivitäten, die der Fort- und Weiterbildung von Fachkräften sowie der kollegialen Beratung im Gesundheitsbereich dienen, um so Strukturen und Prozesse in Gesundheitseinrichtungen zum Wohl von Patienten zu optimieren. Dabei stehen die Bedarfe der Einrichtungen im Partnerland im Mittelpunkt.
Öffentliche lokale Gesundheitseinrichtungen müssen beteiligt sein
Im Rahmen der Förderung sollten insbesondere benachteiligte Gruppen erreicht werden. Mit Blick auf die Stärkung der Basisgesundheit werden im Rahmen der Klinikpartnerschaften nur Kooperationen unter Beteiligung von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in den Partnerländern gefördert. Dies können Krankenhäuser, Gesundheitszentren, Beratungsstellen, aber auch kirchliche oder sonstige karitative Träger sein, die öffentliche Leistungen anbieten. Ein Nachweis des ausländischen Partners ist erforderlich.
Geplant ist laut BMZ, dass die bewilligten Förderverträge zwischen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und den deutschen Partnerorganisation bis zum 28. Februar 2017 abgeschlossen sind. Hierfinden Sie die Bewerbungsunterlagen.