Kartellrecht soll für Krankenkassen gelten
Dessen abschließende Beratung steht an diesem Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Die Vorschriften zur Kontrolle von Zusammenschlüssen werden demnach auch auf die Fusion von Kassen angewendet.
Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sollen auch auf das Verhältnis der Kassen untereinander Anwendung finden. Zuständig sind dann die Kartellbehörden.
Eine Kooperation bleibt ungefährdet
Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, dadurch solle der Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt werden. Das werde den Versicherten nützen. "Die Befürchtungen von Opposition und CSU, dass dadurch die Kooperation von Krankenkassen gefährdet seien, sind aus der Luft gegriffen." Kritiker hatten moniert, die Kassen würden wie Unternehmen behandelt. Ihre Zusammenarbeit werde gefährdet.