Kasse muss PZR bei Parodontitis nicht zahlen
Weder gebe es hierfür eine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses, noch stelle die chronische Parodontitis eine lebensgefährliche Erkrankung dar, die eine Kostenübernahme für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ausnahmsweise begründen könnte, argumentiert das Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 KR 211/15).
Der Kläger, der an einer Parodontitis leidet, hatte die Auffassung vertreten, zwei PZR-Behandlungen seien Teil der Behandlung, also müsse die Krankenkasse die Kosten erstatten, heißt es. Die Kasse verweigerte dies zu Recht, wie das LSG entschied.
Denn ohne Empfehlung des Bundesausschusses gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Eine PZR falle "grundsätzlich und ohne Ausnahmen in den Bereich der Eigenvorsorge".